Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat mehr Anstrengungen zur Bekämpfung von Antisemitismus gefordert. Der Anschlag auf die Synagoge in Halle vor einem Monat sei ein Einschnitt gewesen, erklärte Klein am Mittwoch in Berlin.
Die Bedrohung könne nun von niemandem mehr geleugnet werden. Judenfeindlichkeit sei so sichtbar, dass sie nach neuen Strategien verlange.
Prävention Konkret plädierte Klein für mehr Präventionsarbeit in Schulen und entsprechende Fortbildungen für Lehrer. Zudem dürften Juden in Schulbüchern nicht nur als Opfer und Verfolgte in der Zeit des Nationalsozialismus dargestellt werden, sondern es müssten auch die großen kulturellen und politischen Leistungen von Juden in Deutschland herausgestellt werden.
Weiter betonte er, dass die politische Sensibilität von Juristen verbessert werden müsse. Klein schlug für Referendare etwa Besuche im Haus der Wannseekonferenz in Berlin vor. Er lobte, dass es inzwischen in 14 Bundesländern Antisemitismusbeauftragte gibt.
Paragraf 46 Zudem warb Klein dafür, den Paragrafen 46 Absatz 2 im Strafgesetzbuch um den Begriff Antisemitismus zu erweitern. In dem Paragrafen wird dem Gericht zugesprochen, bei der Bemessung der Strafe nach den Umständen abzuwägen, die für oder gegen den Täter sprechen.
Derzeit steht dort, dass etwa gegen den Täter spricht, wenn er aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen handelt.
Die derzeitige Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einsetzung eines Antisemitismusbeauftragten verständigt. Klein übt das Amt seit dem 1. Mai 2018 aus. kna