Hass im Netz
Das Gesetz für eine schärfere Ahndung von Hass-Straftaten im Internet wird weiter verzögert. Am vergangenen Freitag scheiterte im Bundesrat das Gesetz der großen Koalition zur Bestandsdatenauskunft. Die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig gewordene Änderung von Befugnissen der Sicherheitsbehörden war Voraussetzung dafür, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität inkrafttreten kann. Durch das Veto der Bundesländer liegt es nun weiter auf Eis. Mit dem Gesetz soll geregelt werden, dass Anbieter sozialer Netzwerke Straftaten künftig nicht nur blockieren und löschen, sondern auch an das Bundeskriminalamt melden sollen. Zudem sollen auch die Androhung von Straftaten künftig geahndet und Beleidigungen vor dem Millionenpublikum im Netz schärfer bestraft werden. Bundestag und Bundesrat hatten dem Gesetz zugestimmt. Wegen des zwischenzeitlichen Verfassungsgerichtsurteils zur Bestandsdatenauskunft, dessen Auswirkung auch Teile dieses Gesetzespaketes betrifft, ließ es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aber ununterzeichnet. Es kann inkrafttreten, sobald diese Grundlage geklärt ist. epd
Kritik an Justiz
Das Internationale Auschwitz Komitee kritisiert Versäumnisse der deutschen Justiz im Umgang mit NS-Verbrechern. »Die Überlebenden, die jetzt auch alle hochbetagt sind, haben ihr ganzes Leben darauf gewartet, dass die Täter zur Verantwortung gezogen werden«, sagte Christoph Heubner, Geschäftsführender Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Anlass für die Kritik sind zwei aktuelle Anklagen, die derzeit beim Landgericht Itzehoe gegen eine 95-jährige ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof und beim Landgericht Neuruppin gegen einen 100-jährigen ehemaligen Wachmann des Lagers Sachsenhausen geprüft werden. Dass dies erst jetzt geschehe, nannte Heubner »ein Versagen und ein Versäumnis der deutschen Justiz, das sich über Jahrzehnte erstreckt hat«. Zu wissen, dass die Täter aus den Lagern zumeist unbehelligt und ungefährdet ihr Leben hätten leben können, »ohne für ihre Untaten Rechenschaft vor einem deutschen Gericht ablegen zu müssen, hat die Überlebenden ihr ganzes Leben belastet«, sagte Heubner. Mittlerweile habe sich in der deutschen Rechtsprechung die Auffassung durchgesetzt, dass jeder Mensch, der in dem »Mordsystem und Räderwerk« eines deutschen Vernichtungslagers Dienst getan habe, auch mitverantwortlich sei für »die Demütigung, die Qual und die Ermordung der Häftlinge«. Zu diesem Räderwerk gehörten auch die angeklagte ehemalige Sekretärin und der angeklagte frühere Wachmann, sagte Heubner. »Für die Überlebenden wirkt es fast bizarr, dass diese Prozesse in einer Zeit stattfinden, in der neue Nazis schon wieder zu Hass aufrufen und das verherrlichen, was in den Lagern geschehen ist«, so Heubner. kna/ja
KFZ-Kennzeichen mit NS-Bezug
In Baden-Württemberg werden bestimmte Kombinationen aus Zahlen und Buchstaben mit einem rechtsextremistischen Bezug gesperrt, teilte das Landesverkehrsministerium am vergangenen Freitag in Stuttgart mit. Das berichtete die »Bild«-Zeitung. Insbesondere die Ziffernfolge »1488«, die Kombinationen »HH 18« und »AH 18« sowie »HH 88« und »AH 88« stellen laut Mitteilung geläufige rechtsextremistische Chiffren dar. Künftig werden diese Kombinationen von der Kennzeichenvergabe ausgeschlossen. Die bisherige bundesweite Praxis, wonach Buchstabenpaare wie KZ, SA, SS, HJ und NS nicht vergeben werden dürfen, werde durch die neue Regelung ergänzt und weiter verschärft. »Rechtsextremisten bedrohen unsere Demokratie und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger – auch die Verkehrsbehörden sind da gefragt«, sagte Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). ja