Im Prozess nach massiven gewalttätigen Ausschreitungen 2018 in Chemnitz ist das Verfahren von zwei der sechs Angeklagten abgetrennt worden. Die Kammer am Landgericht Chemnitz unter dem Vorsitzenden Richter Jürgen Zöllner stimmte zu Prozessbeginn am Montag einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft zu.
Der eine Angeklagte Steven F. sei seit Mitte November flüchtig und »spurlos verschwunden«, begründete Zöllner die Entscheidung. Er sei zur Festnahme ausgeschrieben. Der bundesweit bekannte Neonazi aus Dortmund hätte am 17. November 2023 eine Haft antreten müssen.
Seitdem fahndet die Polizei nach dem rechten Szene-Blogger.
Im zweiten, abgetrennten Fall handelt es sich um Pierre Stefan B., der sich demnach in psychiatrischer Behandlung befindet. Laut dem Vorsitzenden Richter hat der Beschuldigte »eine schwere suizidale Krise«. Die Behandlungsdauer sei völlig offen. B. befinde sich in einer geschlossenen Abteilung.
Landfriedensbruch und Körperverletzung
Den insgesamt sechs angeklagten Männern im Alter zwischen 26 und
51 Jahren werden Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen (AZ: 4 KLs 373 Js 46/20). Sie kommen aus Sachsen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die mutmaßlich rechts motivierten Angriffe hatten sich am 1. September 2018 ereignet. Elf Menschen wurden dabei verletzt. Laut Anklage hatten die Beschuldigten Andersdenkende gejagt und gewalttätige Auseinandersetzungen provoziert. Mehrfach soll der Slogan »Adolf Hitler, unser Führer« skandiert worden sein.
Augenzeugen und Geschädigte berichteten damals von einer »Neonazi-Hetzjagd« auf Gegendemonstranten eines sogenannten rechten Trauermarsches, der sich gegen die Asylpolitik der Bundesregierung richtete. Vorausgegangen war wenige Tage zuvor ein tödlicher Messerangriff von Asylbewerbern gegen einen Chemnitzer am Rande des Stadtfestes.
Zunächst wurde am Montag die Anklage verlesen. Danach zogen sich die Prozessbeteiligten zu einem Rechtsgespräch zurück, dessen Ergebnis am Mittag erwartet wurde. Am Nachmittag sollte eine erste Zeugin gehört werden.
Schleppende Aufarbeitung
Zu den Ereignissen vom Spätsommer 2018 liegen beim Landgericht Chemnitz drei Verfahren mit insgesamt 27 Beschuldigten vor. Sieben Verfahren wurden zwischenzeitlich ohne Verhandlung eingestellt, zum Teil gegen Geldauflagen. Dem Gericht wird unter anderem von Nebenklägern eine schleppende Aufarbeitung der Fälle vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Herbst 2021 Anklage erhoben.
Nach der tödlichen Messerattacke 2018 in Chemnitz war ein Jahr später ein Syrer wegen Totschlags verurteilt worden. Die Bewertung der damaligen massiven Proteste hatte nachträglich die Versetzung des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, in den einstweiligen Ruhestand zur Folge. epd