Im Hamburger Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann im KZ Stutthof haben Vertreter der Nebenkläger ein Urteil mit Signalwirkung gefordert.
»Die Verteidigung unserer freiheitlichen Rechtsordnung erfordert ein solches Urteil, sagte am Dienstag der Rechtsanwalt Christoph Rückel in seinem Plädoyer.
antrag Der 93 Jahre alte Angeklagte sollte entsprechend dem Antrag von Staatsanwalt Lars Mahnke verurteilt werden. Dieser hatte am Montag eine dreijährige Jugendstrafe wegen Beihilfe zum 5230-fachen Mord gefordert.
Der 93-Jährige hatte zum Auftakt des Verfahrens im Oktober vergangenen Jahres eingeräumt, dass er vom 9. August 1944 bis zum 26. April 1945 Wachmann im KZ Stutthof bei Danzig war.
Allerdings sei er das nicht freiwillig gewesen und er habe nie von seiner Waffe Gebrauch gemacht. Weil er damals erst 17 bis 18 Jahre alt war, findet der Prozess vor einer Jugendstrafkammer statt.
Gaskammer Die Morde in Stutthof seien nicht im Geheimen verübt worden, sagte Rückel. Der Angeklagte habe von der Gaskammer gewusst und die extrem schweren Lebensbedingungen der Gefangenen gesehen.
Durch seinen Wachdienst habe er an der Mordmaschinerie der SS mitgewirkt. Rückel zitierte den Spruch: »Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.« dpa