In einem Gymnasium im Berliner Stadtteil Köpenick soll das verbotene Horst-Wessel-Lied von Schülern einer elften Klasse gesungen und dazu marschiert worden sein.
Das berichteten mehrere Medien am Dienstag. Ein Polizeisprecher bestätigte auf Anfrage den Eingang einer entsprechenden Anzeige vor dreieinhalb Wochen. Allerdings sei der Anzeige-Erstattende nichts selbst Zeuge des Vorfalls gewesen. Die Lehrerin habe sich gegenüber der ermittelnden Polizei auf den Rahmenlehrplan berufen.
Laut Senatsschulverwaltung war es Absicht der Lehrerin, am Beispiel der NSDAP-Hymne und einer Parodie darauf, dem »Kälbermarsch« von Bertolt Brecht und Hanns Eisler, die manipulative Wirkung von Rhythmus und Text zu verdeutlichen.
In diesem Zusammenhang sollten die Schüler dann unter anderem das Lied mitsummen und dazu mit den Füßen den Rhythmus aufnehmen, sagte eine Sprecherin der Senatsschulverwaltung der Nachrichtenagentur epd. Das Singen oder Abspielen des Horst-Wessel-Liedes ist seit 1945 verboten.
Zielsetzung Der Vorfall soll sich laut Medienberichten bereits im März zugetragen haben. Schulleiter sowie die entsprechenden Fachbereichsleitungen seien darüber informiert worden. Danach habe es aber keine Hinweis auf einen Verstoß oder gar volksverhetzende Motive der Lehrerin gegeben, so die Sprecherin der Senatsschulverwaltung weiter.
Die Anzeige mache aber deutlich, dass der Kontext und die Zielsetzung offenbar nicht von allen Schülern verstanden worden sei, sagte die Sprecherin der Bildungsverwaltung. Am Dienstag fand dazu auch ein weiteres Gespräch mit der Schulaufsicht statt.
Die Leitung des Emmy-Noether-Gymnasiums – benannt nach einer jüdischen Mathematikerin, die wegen der Nazis in die USA emigrieren musste – zeige sich gegenüber den Ermittlungsbehörden kooperativ, hieß es weiter. Dagegen sagte Polizeisprecher Stefan Redlich, der Schulleiter sei nicht bereit gewesen, eine Liste der betroffenen Schüler für eine Zeugenbefragung bereitzustellen.
Bei einigen Schülern handele es sich um Minderjährige, so dass deren Eltern zunächst für eine Zeugenbefragung angeschrieben werden müssten. Die Ermittlungen würden nun an die Staatsanwaltschaft übergeben, sagte Redlich weiter. Das Köpenicker Gymnasium ist Mitglied der Kampagne »Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage«. epd