Nach dem Prozess um einen Brandanschlag auf eine Schule in Bochum, der laut Urteil eigentlich einer Synagoge gelten sollte, hat das Auswärtige Amt den Geschäftsträger der iranischen Botschaft in Berlin einbestellt. Der geplante Anschlag auf eine Synagoge gehe laut dem Oberlandesgericht Düsseldorf auf eine staatliche iranische Stelle zurück, erklärte das Außenministerium am Dienstagabend auf der Plattform X (früher Twitter).
»Dass hier jüdisches Leben angegriffen werden sollte, ist unerträglich. Wir werden keine ausländisch gesteuerte Gewalt in Deutschland dulden«, hieß es in der Mitteilung des Außenamtes. Für Konsequenzen und nächste Schritte, auch auf EU-Ebene, sei jetzt die genaue Urteilsbegründung wichtig. Diese liegt noch nicht vor.
Für den Brandanschlag war ein 36-jähriger Deutsch-Iraner zuvor zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn wegen Verabredung zu schwerer Brandstiftung und versuchter Brandstiftung schuldig und folgte damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die den Fall wegen seiner Bedeutung an sich gezogen hatte. Bei dem Anschlag war am 17. November 2022 an dem Schulgebäude ein Sachschaden entstanden, die Synagoge selbst wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen.
»Verunsicherung schaffen«
Der 36-Jährige soll den Auftrag von einem wegen Mordes gesuchten früheren Hells-Angels-Rocker angenommen haben, der sich in den Iran abgesetzt hatte. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass hinter diesem wiederum iranische Stellen standen. Es ging zudem davon aus, dass ein Brandanschlag und Schüsse auf das Rabbinerhaus in Essen in einem Zusammenhang stünden und es sich um eine koordinierte Aktion gehandelt habe, um in Deutschland Verunsicherung zu schüren.
Der Angeklagte teile die antiisraelische Haltung des iranischen Regimes. Er habe den Brandsatz lediglich deshalb auf die benachbarte Schule geworfen, weil ihm die Synagoge zu gut gesichert schien, so das Gericht. Der Angeklagte hatte den Wurf des Molotowcocktails auf die Schule gestanden, aber bestritten, dass der Angriff eigentlich der Synagoge hätte gelten sollen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte in seinem jüngsten Jahresbericht ausdrücklich vor iranischen Aktivitäten auch gegen jüdische Einrichtungen in Deutschland gewarnt. »Das Gefährdungspotenzial ist in den letzten Jahren angestiegen und blieb auch im Berichtszeitraum auf einem hohen Niveau. Daher unterliegen insbesondere exponierte Einzelpersonen und Gruppierungen grundsätzlich einer höheren Gefährdung. Es ist davon auszugehen, dass iranische Nachrichtendienste die dortigen Interessen auch weiterhin mit allen Mitteln – auch durch Gewalttaten und sogar Tötungen – verfolgen werden«, heißt es im Verfassungsschutzbericht 2023.
Kommt die IRGC nun auf die EU-Liste der Terrororganisationen?
Das Düsseldorfer Urteil, dessen schriftliche Begründung erst in einigen Wochen vorliegen dürfte, könnte auch für neue Diskussion auf EU-Ebene im Hinblick auf eine mögliche Listung der Islamischen Revolutionsgarde des Iran (IRGC) als terroristische Vereinigung sorgen. Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell hatte bislang betont, dass dafür eine juristisch wasserdichte Entscheidung eines Gerichts in den EU-Mitgliedsstaaten Voraussetzung sei.
Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, forderte am Dienstag umgehend eine entsprechende deutsche Initiative auf EU-Ebene. »Jetzt muss der Antrag auf EU-Listung der Iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation unverzüglich gestellt werden«, schrieb Beck auf X (ehemals Twitter). Allerdings wäre für einen solchen Schritt eine einstimmige Entscheidung der 27 Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union notwendig. dpa/mth