Vier ausländische Studenten sollen aus der Bundesrepublik ausgewiesen werden. Es handelt sich einem Bericht der »Financial Times« zufolge um Cooper Longbottom aus den USA, Roberta Murray und Shane O’Brien aus Irland sowie Kasia Wlaszczyk aus Polen. Der Grund: Sie sollen am 17. Oktober 2024, gut ein Jahr nach den Massakern der Hamas in Israel, an der Besetzung eines Gebäudes der Freien Universität (FU) Berlin beteiligt gewesen sein.
Bei dieser israelfeindlichen Demonstration kam es zu Sachbeschädigungen und anderen Straftaten. Nach Polizeiangaben handelte es sich um eine Gruppe von 15 bis 20 Demonstranten, die unter anderem Terrorsymbole der Hamas an Wände schmierten. Die mit Äxten bewaffneten Personen hätten das Gebäude »fluchtartig« verlassen, als Beamte eingetroffen seien. Die FU selbst erklärte damals, die Besetzer seien »äußerst brutal« aufgetreten. Sie hätten Mitarbeiter »körperlich angegriffen und verbal bedroht«.
Nach amerikanischem Muster sollen die vier Studenten, von denen drei EU-Bürger sind, die Bundesrepublik noch in diesem Monat verlassen. Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres erklärte gegenüber der Jüdischen Allgemeinen, die Teilnehmer der Besetzung seien »gewaltbereit und vermummt« gewesen. Strafverfahren seien gegen sie anhängig.
Verurteilungen sind keine Voraussetzung
Ob ein Erlass von ausländerrechtlichen Maßnahmen mit dem Ziel der Aufenthaltsbeendigung in Betracht komme, werde generell ausschließlich anhand der Voraussetzungen der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften beurteilt, hieß es. »Bei EU-Staatsangehörigen sind die Regelungen zum Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach §6 Freizügigkeitsgesetz/EU maßgeblich.«
In die Bewertung der einzelnen Fälle werden beim Senat »die von der Person ausgehende Gefahr, die soziale, berufliche und kulturelle Integration sowie der Aufenthaltszweck und dessen Dauer« miteinbezogen. »Sollten strafrechtliche Verurteilungen vorliegen, werden diese in die jeweilige Beurteilung miteinbezogen. Eine Voraussetzung für den Erlass entsprechender Maßnahmen stellen sie jedoch nicht dar«, wurde dieser Publikation mitgeteilt.
Offenbar war die Ausweisung der vier Studenten aus Amerika, Irland und Polen strittig. Der Direktor des Landesamts für Einwanderung, Engelhard Mazanke, der auch Jurist ist, sprach sich laut »The Intercept« dagegen aus. Demnach wurde er von der zuständigen Senatsverwaltung angewiesen, sie dennoch umzusetzen. Gegenüber der Jüdischen Allgemeinen bestätigte Mazanke nur, dass »aufenthaltsbeendende Bescheide« gegen »vier propalästinensische Aktivisten« erlassen wurden.
»Gefahr für öffentliche Sicherheit«
Laut »Tagesspiegel« haben die Betroffenen beim Verwaltungsgericht Eilanträge und Klagen gegen die Ausweisung eingereicht. Das Blatt zitiert eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts, die demnach angab, den vier Studenten sei durch das Landesamt für Einwanderung attestiert worden, sie stellten eine »gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung« dar.
Zu den ihnen zugerechneten Vergehen gehörten Widerstand gegen Vollzugsbeamte nach Auflösung von Demonstrationen, Beleidigung, besonders schwerer Landfriedensbruch und die Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen. Laut Landesamt handelt es sich bei den ausländischen Studenten um »Mitglieder einer gewaltbereiten Gruppe der propalästinensischen Szene.«
Der Anwalt Alexander Gorski, der zwei der Studenten vertritt, widersprach im Gespräch mit der Jüdischen Allgemeinen der juristischen Einordnung der Senatsverwaltung für Inneres, wonach Verurteilungen als Voraussetzung für Ausweisungen nicht erforderlich sind. »Aus meiner Sicht stimmt dies bei EU-Bürgern nicht«, erklärte er. Dies ergebe sich aus dem Gesetz und EU-Richtlinien.
»Extrem hohe Schwelle«
»Selbst wenn man der Argumentation des Senats folgen würde, ist eine extrem hohe Schwelle anzulegen. Das ergibt sich aus dem Freizügigkeitsgedanken.« Die vom Senat vorgelegte Begründung werde deshalb »auf keinen Fall« reichen können.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hält die Ausweisungen für «richtig und notwendig». Gegenüber der »Welt« sagte er, die Haltung des Berliner Senats sei eindeutig: «Wer das Existenzrecht Israels infrage stellt oder antisemitische Gewalt verherrlicht, überschreitet eine rote Linie».
Zumindest nach derzeitigem Stand müssen die vier Studenten die Bundesrepublik bis zum 21. April verlassen.