Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Berliner Lehrers wegen Verharmlosung des Holocaust für unwirksam erklärt. Zugleich löste es aber in zweiter Instanz das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Landes Berlin gegen Zahlung einer Abfindung von 72.000 Euro auf. Zur Begründung teilte das Gericht am Donnerstag mit, eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei nicht mehr zumutbar.
Der 62-jährige, seit 2008 beschäftigte Lehrer hatte im Juli 2021 auf YouTube ein Video mit dem Tor eines Konzentrationslagers und der Inschrift »Impfung macht frei« verbreitet.
Unzulässige Verharmlosung Gegen seine fristlose Kündigung hatte der Lehrer geklagt. Das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Die Kritik sei nicht mehr durch die Grundrechte der Meinungsfreiheit oder Kunstfreiheit gedeckt, sondern stelle eine unzulässige Verharmlosung des Holocaust dar, hieß es zur Begründung der ersten Instanz. Das Landesarbeitsgericht erklärte nun, »die Deutung des Lehrers, eine scharfe Kritik an der Coronapolitik zu äußern«, sei nicht zwingend auszuschließen, eine Überschreitung des Grundrechtes auf Meinungsäußerung nicht eindeutig feststellbar.
Unter anderem wegen der Veröffentlichung eines weiteren Videos im Juli 2022 entschied das Landesarbeitsgericht aber, dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar sei. In dem zweiten Video habe der Lehrer unter Hinweis auf seine Beschäftigung unter anderem erklärt, die totalitären Systeme Hitlers, Stalins und Maos hätten zusammen nicht so viel Leid und Tod verursacht wie die »Corona-Spritz-Nötiger«. epd