Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klage einer aus Tschetschenien stammenden Frau abgewiesen, deren Aufenthaltserlaubnis der Kreis Warendorf widerrufen hatte.
Die 2016 mit ihrer Familie eingereiste Frau habe zwar bei den Behörden ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorgelegt, hieß es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss. In ihrem WhatsApp-Status habe sie aber antisemitische Bilder und unter anderem ein Foto von Adolf Hitler.
Ihre Erklärung, dass sie sich nicht für Politik interessiere, akzeptierte das Gericht nicht. Ein bloßes Lippenbekenntnis zur freiheitlichen Grundordnung reiche nicht für eine Aufenthaltserlaubnis, erklärte das Gericht.
Der Frau sei ihre Unwissenheit auch nicht abzunehmen, da sie an verschiedenen Kursen teilgenommen und den deutschen Einbürgerungstest bestanden habe. Die Entscheidung der Kreisbehörde sei deshalb rechtens.
Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden. dpa