Ermittler haben die Wohnungen von neun mutmaßlichen ehemaligen SS-Männern des Konzentrationslagers Auschwitz durchsucht. Die Beschuldigten sollen in Auschwitz an der Tötung von Häftlingen beteiligt gewesen sein, wie die Staatsanwaltschaften Stuttgart, Frankfurt am Main und Dortmund am Donnerstag mitteilten. Gegen drei Verdächtige wurde Haftbefehl erlassen. Durchsucht wurden Wohnungen in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
In Baden-Württemberg richteten sich die Ermittlungen gegen insgesamt sechs Männer im Alter von 88 bis 94 Jahren. Drei von ihnen wurden verhaftet und in ein Justizvollzugskrankenhaus eingeliefert. Während ein 88-Jähriger eine konkrete Tatbeteiligung abstritt, aber einräumte, in Auschwitz gewesen zu sein, schwiegen die restlichen fünf Beschuldigten.
auschwitz In Hessen wurden den Angaben zufolge die Wohnungen eines 89-Jährigen und eines 92-Jährigen im Rhein-Main-Gebiet durchsucht. Die beiden Männer sollen in den Jahren 1942 bis 1944 zur Wachmannschaft des KZ Auschwitz gehört haben. Den Angaben zufolge wurden schriftliche Dokumente und Fotografien aufgefunden und sichergestellt, deren Auswertung andauert. Die Beschuldigten hätten keine Angaben zur Sache gemacht.
Im nordrhein-westfälischen Landkreis Lippe wurde den Angaben zufolge die Wohnung eines 92-Jährigen durchsucht. Der Mann habe eingeräumt, ab 1942 als Angehöriger der SS im Konzentrationslager Auschwitz gearbeitet zu haben, hieß es. Er streite aber ab, an der Tötung von Menschen konkret beteiligt gewesen zu sein.
Demjanjuk Die Männer waren durch einen Hinweis der Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg in den Blick der Justiz geraten. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Doris Möller-Scheu, sagte dem Evangelischen Pressedienst, die Zentralstelle sei nach dem Prozess gegen den ukrainischen KZ-Helfer John Demjanjuk der Frage nachgegangen, ob es weitere niedere Ränge der SS-Wachmannschaften gebe, die noch lebten und möglicherweise belangt werden könnten. Bei anderen Vernichtungslagern sei dies bereits in den 60er- und 70er-Jahren geschehen, im Falle von Auschwitz-Birkenau noch nicht.
Demjanjuk war im Mai 2011 in München als 91-Jähriger wegen Beihilfe zum Mord in Tausenden Fällen im Vernichtungslager Sobibor zu fünf Jahren verurteilt worden. Vorangegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit um seine Auslieferung aus den USA, wo er seit 1952 lebte. Das Urteil wurde indes nie rechtskräftig, Demjanjuk starb vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs. epd