Der Rechtsterrorist Stephan E. muss für den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke lebenslang hinter Gitter. Für den ersten rechtsextrem motivierten Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik wurde der Neonazi als alleiniger Täter verurteilt. E. hatte eine lange Karriere in der rechtsextremen Szene und saß wegen schwerer rassistischer Gewalttaten in Haft, aber nach 2011 tauchte er nicht mehr in der Szene auf. Doch die völkisch-rassistische Weltsicht war geblieben. Radikalisiert hatte sich E. in den Jahren vor der Tat nicht mehr in Neonazi-Kreisen, sondern offenbar in seinem bürgerlichen Leben.
Vor allem in seinem beruflichen Umfeld, so schilderte es E. selbst, sah sich der Rechtsterrorist bestätigt und bestärkt in seinem Hass auf Flüchtlinge und Politiker. Seine neue politische Heimat sah das ehemalige NPD-Mitglied nun wohl bei der AfD, für die er sich engagierte – ohne Mitglied zu werden und offenbar ohne dass die örtlichen AfD-Aktivisten von seiner rechtsextremen Vergangenheit wussten.
revision Während E. wegen Mordes verurteilt wurde, ist die Bundesanwaltschaft mit ihrer Anklage gegen einen zweiten Mann gescheitert: Nicht beweisen konnten die Terrorermittler aus Karlsruhe, dass der Mitangeklagte Markus H., ein enger Freund von E., Beihilfe zum Mord geleistet hat. Verurteilt wurde H. nur zu anderthalb Jahren auf Bewährung wegen eines Waffendelikts. So endete der Prozess mit E. als Einzeltäter. Die Bundesanwaltschaft kündigte an, wegen des Freispruchs für H. in Revision zu gehen.
Die Neonazi-Szene nahm kaum Notiz vom Prozess um den Lübcke-Mord. Anders als in anderen Verfahren kamen auch nicht regelmäßig Neonazis, um ihre Solidarität mit den Angeklagten zu bekunden. Einzelne ehemalige Weggefährten von E. versicherten ihm ihre Solidarität, aber sonst war es still.
Zum Urteil veröffentlichte das rechtsextreme Internetportal »Politically Incorrect« allerdings einen Text, in dem das Mordopfer weiter verunglimpft wurde. »Seit wann ist Hass verboten und ein Verbrechen? Die Gedanken sind frei. Lebenslänglich«, hieß es dort. Auf dem Portal war bereits vor dem Mord der Hass auf den Politiker geschürt worden.
zentralrat Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte die Verurteilung des Rechtsterroristen E. Das Urteil sei »die angemessene Reaktion auf diese furchtbare Tat«, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster. »Das Gericht setzt damit zugleich ein klares Zeichen gegen Rassismus und Rechtsextremismus«, so Schuster.
Der Prozess habe zudem gezeigt, was für ein mutiger Mann Walter Lübcke war: »Er hat klare Kante gegen Rechtsextreme gezeigt und sich von ihnen nicht einschüchtern lassen«, stellt Schuster fest. Dafür habe er mit seinem Leben bezahlen müssen. »Mit seiner aufrichtigen Haltung und seinem Einsatz für die Demokratie wird er uns immer ein Vorbild bleiben«, sagt der Zentralratspräsident.
Auch bei der Jüdischen Gemeinde in Kassel ist man über das Urteil gegen Stephan E. erleichtert. In Bezug auf den Freispruch für den Mitangeklagten H. vom Vorwurf der Beihilfe teilt Esther Haß, Mitglied des Gemeindevorstandes, das Unverständnis des Zentralrats. Ebenso wie die Familie des ermordeten Politikers sieht auch sie eine Beteiligung an der Tat. Zu möglichen Mitwissern und Unterstützern müsste »viel mehr nachgeforscht werden«, fordert Haß.
Unklar ist, ob Stephan E. Daten zur Synagoge an andere Gleichgesinnte weitergegeben hat.
Stephan E. hatte, wie bei den Ermittlungen herauskam, auch Juden in Kassel ins Visier genommen. Bei dem Neonazi fanden sich Aufzeichnungen über Besucher der Synagoge und Gemeindemitglieder. Die gefundenen Daten stammten offenbar aus dessen Zeit in der militanten Neonazi-
Szene.
gemeinde Nachdem bekannt wurde, dass E. auch die Synagoge und Mitglieder der Gemeinde ausgekundschaftet hatte, sei die Angst in der Kasseler Gemeinde noch größer geworden, sagt das Vorstandsmitglied Haß. Es sei unklar, ob E. die gesammelten Daten weitergegeben habe und sie nun etwa bei anderen Rechtsextremisten liegen.
In der Kasseler Gemeinde ist man der Ansicht, dass es an Schutz fehlt. »Es gibt nicht genügend Sicherheit«, stellt Haß fest. Auch seien versprochene Sicherheitstechniken bis heute nicht bei der Gemeinde angekommen, kritisiert die Gemeindevertreterin im Gespräch mit der Jüdischen Allgemeinen. Das sei »kein guter Zustand«, fasst Haß die Sicherheitslage zusammen. Die Sorge vor antisemitischen Angriffen ist groß.
Für die Sicherheitsbehörden steht die Bekämpfung und Verfolgung von rechtem Terrorismus inzwischen ganz oben auf der Agenda. In jüngster Zeit gibt es immer mehr Verfahren gegen mutmaßliche Rechtsterroristen. So hat die Bundesanwaltschaft etwa Anklage gegen die mutmaßlichen Terroristen der »Gruppe S.« erhoben. Sie sollen Angriffe auf Moscheen ins Auge gefasst haben.
terroranschlag Der Generalbundesanwalt hat im Januar außerdem die Heilpraktikerin Susanne G. wegen der Vorbereitung eines Terroranschlags angeklagt. Die 55-Jährige aus Mittelfranken soll Polizisten und einen Mandatsträger als mögliche Anschlagsopfer ausgespäht und sich bereits Materialien zum Bau von Brandsätzen besorgt haben.
Auch der Bundeswehroffizier Franco A. muss sich demnächst vor Gericht wegen mutmaßlicher Anschlagsplanungen verantworten. Laut Bundesanwaltschaft soll A. eine Terrorattacke auf Politiker und Personen des öffentlichen Lebens geplant haben. Bei dem Angriff soll A. versucht haben, den Verdacht auf Asylbewerber zu lenken, indem er sich eine Tarnidentität als syrischer Flüchtling zugelegt habe.
Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft habe der mutmaßliche Rechtsterrorist A. eine »verfestigte völkisch-nationalistische Gesinnung« und »eine besondere Abneigung gegenüber Menschen jüdischen Glaubens, denen er den Wunsch nach einer ›Weltherrschaft des Zionismus‹« unterstelle.
Auf die Terrorermittler dürfte angesichts der Verbreitung antisemitischer Verschwörungstheorien auch weiter viel Arbeit zukommen.