Die Deutsche Bahn AG (DB) sorgt sich um mögliche Klagen durch Schoa-Überlebende vor US-Gerichten. Wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel jetzt berichtete, hat der Staatskonzern in diesem Zusammenhang Ende 2011 eine New Yorker Anwaltskanzlei und eine auf Krisen-PR spezialisierte Agentur beauftragt.
Hintergrund ist der Holocaust Rail Justice Act (HRJA) in den USA, der Entschädigungsansprüche von Überlebenden sichern soll, die während der deutschen Besatzung Frankreichs von der französischen Staatsbahn SNCF in die Vernichtungslager transportiert wurden.
Inwiefern auch die DB von dem Gesetz betroffen sein könnte, ist unklar. Ein DB-Sprecher sagte der Jüdischen Allgemeinen, Kanzlei und Agentur sollten den Gesetzgebungsprozess beobachten. Weitergehende Kommentare will die Bahn derzeit nicht abgeben. Bisher waren Klagen gegen die SNCF in den USA wegen unklarer Rechtslage gescheitert.
SNCF Laut Jerusalem Post lehnen die großen jüdischen US-Organisationen wie American Jewish Committee, Anti-Defamation League, B’nai B’rith und World Jewish Congress die Gesetzesinitative ab, weil sie den Überlebenden falsche Hoffnungen mache und zukünftige Verhandlungen über Entschädigungsleistungen erschwere.
Auch der französische Anwalt Serge Klarsfeld, der zusammen mit seiner Frau Beate die Ausstellung »Sonderzüge in den Tod« konzipierte, die in mehreren deutschen Bahnhöfen gezeigt wurde, sieht das Vorhaben kritisch. Die SNCF sei der falsche Adressat.
Als Auftraggeber und Organisator der Transporte sei die Deutsche Reichsbahn hauptverantwortlich und damit die DB als deren Rechtsnachfolgerin, sagte Klarsfeld der Jüdischen Allgemeinen. Klarsfeld glaubt zudem nicht, dass die Initiative eine Mehrheit im Kongress finden werde.
Hans-Rüdiger Minow von der Initiative »Zug der Erinnerung« verweist ebenfalls auf die Verantwortung der DB. Im Unterschied zu dieser habe die französische Konkurrenz kooperativ auf die in den USA im Zusammenhang mit der Vergabe neuer Hochgeschwindigkeitsstrecken erhobenen Vorwürfe reagiert, eine vollständige Dokumen- tation ihrer NS-Verwicklung zusammengestellt und eingestanden, bei den Deportationen kollaboriert zu haben.
Die Entschädigungsstiftung »Erinnerung, Verant- wortung, Zukunft«, auf deren Mitfinanzierung die DB gern verweise, und das damit zusammenhängende Abkommen zwischen Deutschland und den USA böten dem Konzern nur oberflächlich Schutz vor Klagen. Tatsächlich, so Minow weiter, sei die DB dem politischen Wohlwollen der US-Regierung ausgeliefert.
Zudem drohten dem Unternehmen neue, potenziell kostspielige Sammelklagen von osteuropäischen NS-Opfern. Der Konzern, erklärte Minow, möge sehr kapitalkräftig sein, doch beim Thema »moralisches Kapital« sehe es ganz mau aus.