Im Oktober 2014 änderte der schleswig-holsteinische Landtag die Verfassung: Seither steht in der Präambel kein Gottesbezug mehr. Nun will eine Initiative »Für Gott in Schleswig-Holstein« das wieder ändern.
Seit Juli 2015 treffen sich Vertreter aller Religionsgemeinschaften, aber auch Wissenschaftler, Ärzte und Politiker, um in Arbeitsgruppen eine Wortwahl für die künftige Präambel zu finden. Die nun erarbeitete Formulierung lautet: »Der Beschluss schöpft (…) aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen ergeben.«
Diese Formulierung zeigt, dass wir unsere Verfassung nicht willkürlich, sondern mit Respekt vor gemeinsamen Werten und einer hohen Moralvorstellung gewählt haben. In diesen Worten können sich alle Bürger Schleswig-Holsteins wiederfinden, keinesfalls nur religiöse Bürger. Es geht uns nicht um die Kirche, die Moschee oder die Synagoge; keines dieser Gotteshäuser soll mitbestimmen. Denn aus unserer Sicht bleibt die Trennung von Religion und Staat weiterhin geboten und selbstverständlich.
Zehn Gebote Es geht uns als jüdischer Gemeinschaft um ein Bekenntnis zu den gemeinsamen Werten, die sich in 3500 Jahren Religionsgeschichte gebildet haben, nämlich den Zehn Geboten und den sich daraus entwickelt habenden Regeln und Richtlinien: »Du sollst nicht morden«, »Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut«, »Vor dem Richten höre die andere Seite an« oder die Regelungen des Schadenersatzes und der nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen, die sich aus den Büchern der jüdischen Bibel und des Talmuds ergeben. Es sind schließlich Grundlagen des deutschen Strafgesetzbuchs, der Strafprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Es handelt sich um von Gott gegebene Werte aus einer Zeit, in der Willkür, Rechtlosigkeit und Sklaverei bei vielen Völkern üblich waren. Für die damalige Zeit waren diese jüdischen Gedanken eine Revolution; heute sind sie eine Selbstverständlichkeit. Die Erinnerung an diese Errungenschaft der Vergangenheit ist uns wichtig.
Egal, wie die Quelle bezeichnet wird, es geht um die gemeinsamen Werte, die wir anwenden, auf die wir uns berufen und die wir gebührend respektieren müssen. Deshalb sollte es aus unserer Sicht einen solchen Bezug in der Landesverfassung geben.
Was überhaupt nicht akzeptabel wäre, ist, dass wir als jüdische Gemeinschaft uns einer solchen Diskussion, Arbeitsgruppe oder Verantwortung entziehen. Uns liegt die Gleichberechtigung der Religionen am Herzen. Wenn wir nicht wollen, dass andere über diese Umstände entscheiden oder diskutieren, dann müssen wir mitmachen.
Der Autor ist Vorsitzender des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein.