Frau Monssen-Engberding, Ihre Bundesprüfstelle hat entschieden, dass die sogenannte Schulhof-CD der NPD nicht jugendgefährdend ist. Warum?
Für uns gilt eine Tendenzschutzklausel im Jugendschutzgesetz, wonach wir nicht allein politischer Inhalte wegen indizieren dürfen. Wir müssen abwägen zwischen Meinungsfreiheit und Jugendschutz. Das Bundesverfassungsgericht hat die NPD nicht verboten. Inhalte im Rahmen der parteipolitischen Ziele werden von uns also nicht indiziert, das fällt unter freie Meinungsäußerung.
Um welche Meinungen geht es?
Ein Beispiel, es heißt dort: »Über Heimat, Kultur, Volk oder Abstammung zu reden, ist heute mit Tabus, Verboten und Vorurteilen belegt. Doch haben wir Deutsche nicht das gleiche Recht auf unsere eigene Lebensart und unseren eigenen Lebensraum?« Solche Sätze sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Äußern von Meinungen indizieren wir nicht.
Das Landeskriminalamt Niedersachsen wollte ein Verbot, weil auf der CD Fremdenfeindlichkeit verbreitet wird. Reicht das nicht?
Die Bundesprüfstelle hat nicht darüber zu befinden, ob ein Indizierungsantrag oder, wie in diesem Fall, eine Indizierungsanregung überzeugend formuliert ist, sondern ob der Inhalt eines Mediums indiziert werden kann.
Vergangenen November wurde eine CD der Rockgruppe Rammstein indiziert. Ist das kein Widerspruch?
Nein, das kann man nicht miteinander vergleichen. Rammstein wirkt auf Jugendliche verrohend, ein klarer Fall für den Jugendschutz.
Ist es aber nicht auch Kunst?
Das berücksichtigen wir ja. Unsere Entscheidungen sind immer ein Abwägen zwischen Jugendschutz auf der einen Seite und Kunst- oder Meinungsfreiheit auf der anderen Seite.
Könnte man Ihre Entscheidungen auch als Zensur bezeichnen?
Nein, wir schützen Jugendliche und Heranwachsende. Zensur ist, wenn der Staat vorab gezielt und planmäßig eine Veröffentlichung verhindert.
Mit der Leiterin der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sprach Martin Krauß.