Der Freistaat Bayern wird nichts dagegen unternehmen, dass das renommierte Institut für Zeitgeschichte in München (IfZ) eine kritische Edition der Propagandaschrift Mein Kampf von Adolf Hitler vorbereitet. Gleichwohl lehnt es die Staatsregierung ab, eine solche Edition finanziell zu unterstützen und bleibt damit bei ihrem im Dezember 2013 mitgeteilten Beschluss, keine weiteren Gelder in das IfZ-Projekt zu stecken. Das hat Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) am Mittwoch vor dem Hochschulausschuss des bayerischen Landtags klargestellt.
Im Dezember hatte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) verkündet, der Freistaat könne »nicht einen NPD-Verbotsantrag stellen, und anschließend geben wir sogar noch unser Staatswappen her für die Verbreitung von Mein Kampf«. In einer Erklärung hatte die Staatsregierung angefügt: »Die Staatsregierung wird darauf hinwirken, dass Strafverfolgungsbehörden bei etwaigen Veröffentlichungen von Mein Kampf in Deutschland tätig werden und Strafverfahren einleiten.« Nun teilte Spaenle mit, dass dies nicht für die kritische Edition des IfZ gelte.
irritation Diese Ankündigung sorgte für Irritation. »Uns hat niemand mit einer Strafanzeige gedroht«, sagt Simone Paulmichl, die Sprecherin des IfZ, der Jüdischen Allgemeinen. Und sogar Horst Seehofer hatte im Dezember verkündet, dass »eine wissenschaftliche und historische Auseinandersetzung mit Mein Kampf« nicht unter den Begriff »Volksverhetzung« falle.
Entsprechend hatte das IfZ auch an seinen Plänen festgehalten, »in eigener Verantwortung« und »fristgerecht zum Ablauf der urheberrechtlichen Sperrfrist Ende 2015« eine wissenschaftlich-kritische Edition von Hitlers Schrift zu veröffentlichen. Dieses Projekt hatte das IfZ bereits im Jahr 2009 gestartet, erst 2012 beteiligte sich der Freistaat als Partner mit einer Summe von 500.000 Euro. Als der Freistaat Bayern Ende 2013 wieder ausstieg, wurde das Geld nicht zurückgefordert.
israel Was sich nach Spaenles Worten vom Mittwoch geändert hat, ist die Begründung für die Haltung der Staatsregierung. Hatte Seehofer bislang mit Blick auf das NPD-Verbotsverfahren argumentiert, sagte Spaenle nun, Seehofer sei im Jahr 2012 bei einer Israel-Reise von vielen Gesprächspartnern, darunter auch der israelische Staatspräsident Schimon Peres, darauf angesprochen worden, dass ein Verbot der Schrift nicht aufgehoben werden dürfe.
Daher verfolgt der Freistaat, dem die Urheberrechte an Mein Kampf gehören, die Linie, dass auch nach 2015, wenn die Rechte 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers frei werden, eine unbeschränkte Publikation in Deutschland verhindert wird. Theoretisch könnte sich zu diesem Zeitpunkt jeder Verlag des Manuskripts bemächtigen und es auf den Markt werfen. Bayern möchte dagegen aber juristisch vorgehen, weil es den Tatbestand der »Volksverhetzung« erfüllt.