Die Zeitschrift »Zeitungszeugen« darf weiterhin keine Auszüge von Hitlers Mein Kampf nachdrucken. Das Landgericht München I bestätigte am Donnerstag eine einstweilige Verfügung, die der Freistaat Bayern im Januar beantragt hatte.
Die Richter sahen die beabsichtigte Veröffentlichung nicht durch das Zitatprivileg gedeckt: »Ein Werk zu kürzen und mit Anmerkungen und Erläuterungstexten zu versehen, gibt kein eigenes Nutzungsrecht an dem gekürzt vervielfältigten und verbreiteten Originalwerk«, heißt es in dem Urteil.
Auszüge Der Freistaat Bayern hatte im Januar mit einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht München ein Verbot des Abdrucks der Hitler-Zitate durchgesetzt. Die derzeit wöchentlich erscheinende Publikation »Zeitungszeugen« wollte die Auszüge gemeinsam mit einem einordnenden Kommentar veröffentlichen und legte Widerspruch gegen die Verfügung ein. Bayern hält noch bis 2015 die Urheber- und Verlagsrechte an Hitlers Mein Kampf und sieht durch eine Veröffentlichung seine Urheberrechte verletzt.
»Zeitungszeugen« druckt in Zusammenarbeit mit renommierten Historikern Schriften aus der Zeit des Nationalsozialismus nach und kommentiert diese. Der Verlag hatte geplant, die Auszüge aus Mein Kampf in drei Ausgaben in einer jeweils 15-seitigen Broschüre zu veröffentlichen. epd