Diebstahl ist nach dem Strafgesetzbuch strafbar. Auch der Hehler macht sich schuldig. Der staatliche Raub von jüdischem Besitz war ebenso Teil des Vernichtungskomplotts gegen die Juden im nationalsozialistischen Deutschland wie die Beteiligung der Bevölkerung daran. Nachbarn bezogen den frei gewordenen Wohnraum. Ausgebombte bedienten sich preiswert am Eigentum der Vertriebenen und Ermordeten. Schnäppchenjäger freuten sich an Alltagsgegenständen, die sie erworben hatten.
Was nicht als entartete Kunst verbrannt und zerstört worden war, wanderte in die Depots der Museen. Schätzungsweise 600.000 Kultur- und Kunstwerke jüdischer Kunstsammler, Galeristen und Familien gelangten auf diese Weise in den öffentlichen Besitz, unzählige Bücher und Bildbände in von Steuerzahlern finanzierte Bibliotheken. Vieles ist bis heute nicht zurückgegeben. Von den ungezählten Alltagsgegenständen aus jüdischem Besitz, die in den Wohnzimmern und Küchen der Privatprofiteure verschwanden, nicht zu sprechen.
selbstverpflichtung Jahrzehnte nach der Schoa erst kam wirklich Bewegung in die Rückgabe der Hehlerware aus jüdischem Besitz. 1998 verpflichteten sich 44 Staaten auf der Washingtoner Konferenz auf »gerechte und faire Lösungen« für die Rückgabe von Raubgut. Auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtete sich zu einer Restitution wenigstens aus öffentlichen Sammlungen. Die Rückgabe von Raubgut aus Privatbesitz ist nicht mehr juristisch durchsetzbar, weil verjährt.
Aber die Selbstverpflichtung Berlins wird seit 20 Jahren nicht umgesetzt. Erst der sogenannte Schwabinger Kunstfund der Sammlung Gurlitt brachte Bewegung in ein Gesetzgebungsverfahren »zur erleichterten Rückgabe von abhandengekommenem Kulturgut« mit einem im August 2015 beendeten Referentenentwurf, der der Jüdischen Allgemeinen vorliegt. Begründung: Die »Verjährung des Herausgabeanspruchs« sei nur schwer zu ertragen, weil damit das nationalsozialistische Unrecht dauerhaft fortbestehe.
Im damals von Heiko Maas geführten Justizministerium war unter anderem vorgesehen, die verfolgungsbedingten Kulturgüter auch rückwirkend von der üblichen Verjährungsfrist auszunehmen.
Gleichzeitig sollte die Beweislast umgekehrt werden. Wer sich als rechtmäßiger Besitzer von »arisierten« Kunstgegenständen ausgibt, sollte belegen müssen, dass der Erwerb im »guten Glauben« erfolgte. Wie üblich wurde die Gesetzesvorlage in die mitzuständigen Ministerien zur Prüfung und Kommentierung gegeben.
Ministerien Seitdem ist aber nichts geschehen. Auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken antwortete die Bundesregierung im Dezember 2015: »Über den Referentenentwurf (…) wird derzeit zwischen den Ressorts diskutiert. Der weitere Zeitplan steht noch nicht fest.«
So weit und doch nicht gut. Drei Jahre danach scheint der Referentenentwurf still und leise in einer der Ministeriumsschubladen ad acta gelegt oder diskret entsorgt worden zu sein. »Das kann doch nicht sein«, empört sich der 62-jährige FDP-Abgeordnete für Berlin, Hartmut Ebbing, der seit Ende 2017 im Bundestag sitzt.
Im Bundesfinanzministerium in der Wilhelmstraße gibt man sich ahnungslos und verweist an die Staatsministerin für Kultur und Medien (BKM): Monika Grütters sei die richtige Ansprechpartnerin. Dort wiederum heißt es, das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) sei für dieses Thema zuständig.
Aus parlamentarischen Kreisen ist dagegen zu erfahren, dass genau diese Ministerien die Gesetzesinitiative offenbar blockieren. Das in der letzten Legislaturperiode noch vom heutigen Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble geführte Bundesfinanzministerium habe vor unübersehbaren Folgekosten bei den Entschädigungen für die Besitzer von Raubgut oder deren Vorbesitzer gewarnt und ihr Veto eingelegt. Ähnlich hätten die zuständigen Referenten im BKM argumentiert.
anfrage Neuen Schwung in die Diskussion über die Rückgabegesetzgebung für Raubkunst dürfte jetzt eine von Ebbing initiierte Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion von Ende August bringen. Die Liberalen verlangen von der Bundesregierung Auskunft, ob die »intensive Beratung mittlerweile abgeschlossen« sei, oder es Gründe gebe, die »Veröffentlichung des Referentenentwurfs« weiter zu verzögern.
In ihrer Antwort vom 6. September räumt die Bundesregierung auch ein, vor möglichen Folgekosten zurückzuscheuen aufgrund einer »rückwirkenden gesetzlichen Änderungen des Zivilrechts im Bereich des Verjährungsrechts« und des damit verbundenen Besitzrechts. Die widerrechtliche Aneignung vor mehr als 80 Jahren bliebe damit unangetastet. Dabei könnte alles so einfach sein – wenigstens bei der Verständigung zwischen zwei Ressorts. Denn inzwischen hat sich die Zusammensetzung der neuen Bundesregierung in der 19. Wahlperiode entscheidend geändert. Anders als noch in der vorigen Legislaturperiode wird das Bundesfinanzministerium inzwischen ebenso sozialdemokratisch geführt wie das Justizministerium.
Sparfuchs Wolfgang Schäuble allein kann also nicht mehr der »Bremser« sein. Zudem sitzen die beiden Sozialdemokraten Katarina Barley und Olaf Scholz gemeinsam am Kabinettstisch mit dem vormaligen Justiz- und heutigen Außenminister Heiko Maas, unter dessen Ägide 2015 der Referentenentwurf zur »erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von abhandengekommenem Kulturgut« initiiert und gefertigt wurde.
»Die Bundesregierung hat auch die moralische Verpflichtung, endlich eine nachhaltige rechtliche Regelung für den Umgang mit NS-Raubkunst zu finden und somit für Rechtssicherheit zu sorgen«, fordert Hartmut Ebbing.