Das Bundeskabinett hat am Mittwoch weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus auf den Weg gebracht, darunter eine Strafrechtsverschärfung für hetzerische Beleidigungen und die Idee für eine verlässliche Finanzierung von Extremismusprävention.
Gebilligt wurde der Abschlussbericht des Kabinettsausschusses Rechtsextremismus, der nach rechtsextremistisch motivierten Anschlägen einen Maßnahmenplan vorgelegt hatte. Ein Teil der Vorhaben – darunter das sogenannte Wehrhafte-Demokratie-Gesetz – wurde allerdings nur in Eckpunkten umrissen. Ob es in Form eines Gesetzes bis zum Ablauf der Wahlperiode kommt, ist noch offen.
demokratie-initiativen Das Gesetz soll Trägern von Demokratie-Initiativen eine dauerhafte Förderung ermöglichen. Bislang ist nur eine befristete Projektfinanzierung möglich. Das Hangeln zwischen befristeten Projektmitteln gilt als größtes Hindernis kontinuierlicher Arbeit für gegen Rechtsextremismus engagierte Träger.
»Es muss ein wehrhaftes Vorgehen gegen Feinde der Demokratie geben«, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) nach der Kabinettsitzung. Das bedeute, man müsse diejenigen unterstützen, die sich für die Demokratie engagieren. Davon hänge auch der Zusammenhalt in der Gesellschaft ab.
Die Eckpunkte sehen darüber hinaus unter anderem auch Maßnahmen gegen Rassismus und Extremismus im organisierten Sport und die Strafbarkeit von Terrorismusunterstützung vor. Dies muss Giffey zufolge Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Gesetzesform gießen. Erst wenn alle Punkte für das geplante Artikelgesetz vorliegen, können das Kabinett nochmals und im Anschluss der Bundestag über das konkrete Gesetz beraten. Dafür bleiben nur noch wenige Wochen bis zur Sommerpause.
verhetzende beleidigung Zudem soll eine neue Strafvorschrift Juden, Muslime, aber auch Menschen mit Behinderung, Homosexuelle und andere vor verhetzender Beleidigung schützen. Solche herabwürdigenden Äußerungen sollen zur Straftat werden. Damit soll die Lücke zwischen Beleidigung und Volksverhetzung im Strafrecht geschlossen werden.
»Wir sind in der Verantwortung, jeden und jede in unserer Gesellschaft vor Anfeindungen und Ausgrenzung zu schützen«, betonte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Künftig soll es mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bestraft werden, wenn jemand andere in ihrer Menschenwürde angreift, indem er sie wegen ihrer Herkunft, ihrer Weltanschauung, ihrer Behinderung oder sexuellen Orientierung beschimpft oder verleumdet.
Dabei geht es um hetzerische Hass-Nachrichten, die direkt an die Betroffenen gerichtet werden – per Mail, Handynachricht oder Brief. »Mitglieder jüdischer und muslimischer Gemeinden werden verhöhnt und verächtlich gemacht«, sagte Lambrecht.
schutz Weil die Nachrichten aber nicht öffentlich verbreitet würden, gelte es nicht als Volksverhetzung. »Genau hier greift die neue Strafvorschrift ein und sorgt für einen umfassenden strafrechtlichen Schutz der Betroffenen, deren Menschenwürde angegriffen wird«, erläuterte die Ministerin.
Der neue Straftatbestand »verhetzende Beleidigung« soll in den Gesetzentwurf zu Feindeslisten aufgenommen werden, der bereits im Bundestag beraten wird und kurz vor dem Beschluss steht. Damit soll die Verbreitung sogenannter Feindeslisten mit Namen und Daten vermeintlicher politischer Gegner explizit strafbar werden. Erst im April kursierte unter der Bezeichnung »Todesliste deutscher Politiker« eine solche Liste mit den Namen aller Abgeordneten, die im Bundestag für die umstrittene Corona-Notbremse des Bundes gestimmt hatten. epd/dpa