In der jüdischen Gemeinschaft der Schweiz gibt es Unmut über den Presserat des Landes. Das unabhängige Medienaufsichtsgremium hatte vor kurzem einen Artikel im Online-Nachrichtenportal »Prime News« gerügt.
Grund: Der »Prime News«-Text hatte sich mit der israelfeindlichen BDS-Bewegung befasst und diese als »antisemitisch gefärbt« eingestuft. Damit, so der Presserat, habe das Medium seine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung verletzt. Prime News wurde vorgeworfen, unsachlich berichtet, Expertenmeinungen nicht berücksichtigt und falsche Antisemitismusdefinitionen verwendet zu haben.
Nun hat das Gremium, das aus 21 Mitgliedern besteht, erneut einen Schiedsspruch veröffentlicht, den der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) für nicht nachvollziehbar erachtet. Dieses Mal geht es um einen Artikel des Finanzportals »Inside Paradeplatz«. In dem Artikel werde ein »einseitiges, oberflächliches und unsympathisches Bild streng religiöser Juden und ihrer Familien« gezeichnet und gleichzeitig liberale jüdische Menschen »als kultiviert, gebildet und unverschämt reich« dargestellt.
Obwohl der Presserat zwar rügte, dass der Artikel antijüdische Stereotype reproduziere und teilweise der Eindruck entstünde, dass der Autor diese teile, liege hier keine Verletzung des Diskriminierungsverbots vor, da die abwertenden Äußerungen eine gewisse »Mindestintensität« nicht erreichten.
»REALITÄTSFERNE« In einem offenen Brief, der Ende vergangener Woche veröffentlicht wurde, kritisierte SIG-Generalsekretär Jonathan Kreutner nun den Presserat scharf und sprach von »Absurdität und Realitätsferne« des Gremiums. Kreutner wörtlich: »Betrachtet man beide Urteile des Presserats, so kann man überspitzt formuliert folgende Schlussfolgerung ziehen: Jüdische Menschen zu diskriminieren, ist für den Presserat zulässig, da es zur freien Meinungsäußerung gehört. Die BDS-Bewegung, die gemäß allgemeingültiger Lehrmeinungen antisemitische Handlungsmuster aufweisen kann, als antisemitisch gefärbt zu bezeichnen, ist dagegen für den Presserat nicht zulässig, weil das die Wahrheitspflicht verletze.«
Mit Blick auf das erste Urteil erklärte der SIG-Generalsekretär, der Presserat bediene sich in seiner Herleitung der Argumentation der BDS-Bewegung und übernehme diese kritiklos. Gleichzeitig werde die international und seit kurzem auch in der Schweiz offiziell anerkannte Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) einfach ignoriert.
KLARSTELLUNG Als »besonders stoßend« nannte Kreutner die Aussage des Rates, dass umstritten sei, ob man die Ablehnung von Israels Existenzrecht als antisemitisch ansehen könne. Seriöse Stellen, darunter die IHRA, sähen genau ganz anders. Offensichtlich sei, so Kreutner weiter, dass der Presserat im Unterschied zum österreichischen Aufsichtsgremium auf eine kritische Betrachtungsweise des BDS weitgehend verzichten wolle.
»Man muss man sich unweigerlich die Frage stellen, wie ernst es dem Presserat im Umgang mit Antisemitismus ist. Es gibt hier wenig hinzufügen. Eine Klarstellung des Presserats zu seiner Haltung in dieser Frage gegenüber der jüdischen Gemeinschaft wird dringend erwartet. Gerne können wir das gemeinsam diskutieren«, endete der SIG-Vertreter seinen offenen Brief. mth