Die Polizei in Leipzig ermittelt gegen die Ballermann-Sängerin Melanie Müller (34). »Es geht um den Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach Paragraf 86a StGB«, sagte eine Polizeisprecherin am Donnerstagmorgen auf Anfrage. Bei solchen Kennzeichen kann es sich um Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen handeln.
Konkret geht es um ein Video, das der »Bild« vorlag, in dem zu sehen sein soll, wie die Sängerin während eines Auftritts Mitte September in Leipzig auf der Bühne einige Male den rechten Arm in die Höhe schnellt. »Das Video wird nun intensiv ausgewertet«, betonte die Sprecherin. Weitere Details wollte sie nicht nennen.
Zu den Vorwürfen hatte Müller am Mittwoch der »Bild« gesagt: »Seit elf Jahren stehe ich auf der Bühne und mache immer diese Handbewegungen. Nicht aus rechtsradikalem Hintergrund, sondern »Zicke zacke zicke zacke«, also genau so, wie ich es dort mache.«
Bei Instagram postete die Sängerin am Mittwochabend eine weitere Stellungnahme: »Ich wiederhole noch einmal: Ich habe mit Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut nichts am Hut. Ich verurteile das aufs Schärfste.« Auf Anfrage der dpa hat sich Melanie Müller bislang noch nicht geäußert.
Erst am Dienstag hatte sich Müller von rechtsradikalen Äußerungen distanziert, die auf einem anderen Video vom selben Auftritt im Publikum zu hören waren. Einen für Mittwoch geplanten Auftritt in Dresden sagte sie ab. dpa