Wegen Gleichsetzung der Corona-Maßnahmen mit dem Holocaust ist ein 62-jähriger Berliner Lehrer zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Rüdiger B. wurde am Donnerstag vom Amtsgericht Tiergarten wegen Volksverhetzung in zwei Fällen verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) sagte. Historisches Unrecht mit den Corona-Maßnahmen gleichzusetzen, stelle eine Verharmlosung dar, hieß es.
Der ehemals beim Land Berlin angestellte Berufsschullehrer hatte im Juli 2021 auf YouTube ein Video mit dem Tor eines Konzentrationslagers und der veränderten Inschrift »Impfung macht frei« verbreitet. Eigentlich steht auf dem KZ-Tor »Arbeit macht frei«.
In einem anderen Video habe er die Corona-Maßnahmen mit dem Holocaust verglichen, sagte die Gerichtssprecherin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit dem Prozess wehrte sich der Lehrer gegen einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu jeweils 90 Euro, insgesamt also 8100 Euro.
Im Juni vergangenen Jahres hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Kündigung des Lehrers wegen Verharmlosung des Holocaust zunächst für unwirksam erklärt. Zugleich wurde das Arbeitsverhältnis im Zuge eines Vergleichs gegen Zahlung einer Abfindung von 72.000 Euro durch das Land Berlin beendet.
In einem im Juli 2022 veröffentlichten Video soll der Lehrer unter Hinweis auf seine Beschäftigung unter anderem erklärt haben, die totalitären Systeme Hitlers, Stalins und Maos hätten zusammen nicht so viel Leid und Tod verursacht wie die »Corona-Spritz-Nötiger«. epd