Nach Protesten von KZ-Überlebenden gegen eine Beteiligung der AfD im Stiftungsrat der niedersächsischen Gedenkstätten will der Landtag nun das Gedenkstätten-Gesetz ändern. Dazu liegt ein interfraktioneller Antrag von CDU, SPD, Grünen und FDP vor, über den das Parlament am Dienstag beschließen könnte. Im Kultusausschuss hatten die vier Parteien am 16. Februar gegen die Stimmen der AfD den Gesetzesentwurf bereits gebilligt.
Nach aktueller Gesetzeslage hat jede Fraktion das Recht, ein
Mitglied in den Stiftungsrat zu entsenden – auch die AfD. Das hatte zu massiven Protesten von Überlebenden-Verbänden geführt, die befürchten, dass mit der AfD Revisionisten und Holocaust-Verharmloser in den Rat einziehen.
überlebendenverbände Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten in Celle ist Trägerin der Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Bergen-Belsen. Sie hatte seit der Landtagswahl mehrere Briefe von Überlebendenverbänden aus Israel, Frankreich und den USA erhalten. Diese forderten, dass kein AfD-Mitglied in das Gremium entsandt wird.
Mit einer Änderung des Gesetzes würde die Zahl der Abgeordneten im Stiftungsrat auf vier begrenzt. Entsprechend ihrer Sitze im Parlament würden damit die vier größten Fraktionen repräsentiert, also SPD, CDU, Grüne und FDP. »Durch die Begrenzung der Anzahl der Abgeordneten im Stiftungsrat wird die Arbeitsfähigkeit dieses Gremiums dauerhaft gesichert«, heißt es in der Begründung des Gesetzes. Zudem entspreche die Zahl der Abgeordneten damit der der Vertreter aus den Landesministerien und des Bundes.
Die AfD-Fraktion sieht in der Gesetzesänderung einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung. Eine gesetzliche Regelung, die nur das Ziel verfolge, eine Fraktion auszuschließen, entspreche nicht den rechtsstaatlichen Prinzipien, erklärte die Fraktion. Ein Gespräch der AfD-Fraktion mit der Stiftung im Dezember hatte laut Stiftungs-Geschäftsführer Jens-Christian Wagner keine Annäherung gebracht. epd