Der Student Lahav Shapira klagt nach einem Angriff auf sich durch einen Kommilitonen gegen die Freie Universität Berlin. Dem Verwaltungsgericht Berlin liegt ein entsprechendes Verfahren vor, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte.
Zuvor hatte das ZDF-Magazin »Frontal« darüber berichtet. Demnach wirft Shapira der Hochschule vor, sie habe zugelassen, »dass antisemitische Sprache sich zu Taten konkretisiert hat«.
Der heute 31-Jährige wurde im Februar bei einer antisemitisch motivierten Attacke zusammengeschlagen und kam mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus. Ein damals 23 Jahre alter »propalästinensischer«, deutscher Kommilitone griff ihn im Ausgehviertel in Berlin-Mitte an.
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung. Sie stuft die Tat nach eigenen Angaben als antisemitisch ein und sieht einen Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt. Die Ermittlungen dauern noch an, wie eine Sprecherin sagte.
Shapira will unterdessen die Freie Universität (FU) in die Verantwortung nehmen. Er beruft sich dabei auf Paragraf 5b des Berliner Hochschulgesetzes. Demnach sind Universitäten verpflichtet, Diskriminierungen zu verhindern – auch wegen einer »antisemitischen Zuschreibung«.
Student: antisemitische Stimmung zu lange toleriert
»Es geht darum, dass die Uni die antisemitische Stimmung, die auch zu dem Angriff geführt hat, viel zu lange toleriert hat. Die Uni hat nach dem Hochschulgesetz die Pflicht, für ein diskriminierungsfreies Umfeld zu sorgen. Und das hat sie nicht getan«, sagte Shapira laut ZDF-»Frontal«. Er beruft sich in der Klage auf Paragraf 5b des Berliner Hochschulgesetzes.
Die Universität habe »keine adäquaten Maßnahmen ergriffen, um die antisemitische Diskriminierung gegen den Kläger, aber auch andere jüdische Studierende zu verhindern oder diese strukturell zu beseitigen«, heißt es nach dem Bericht in der 16-seitigen Klageschrift. Wann das Verwaltungsgericht darüber verhandeln wird, ist noch offen. Nach Angaben des Gerichtssprechers ist sie gerade erst eingegangen.
Von der FU lag zunächst keine Stellungnahme vor. Laut ZDF-»Frontal« teilte die Pressestelle der Hochschule dem Sender mit: »Die von Ihnen erwähnte Klage liegt der Freien Universität Berlin noch nicht vor. Zu laufenden rechtlichen Vorgängen äußert sich die Freie Universität nicht.«
Verschärfung des Hochschulgesetzes geplant
Als Konsequenz auf den Angriff beabsichtigt der Berliner Senat, eine Verschärfung des Hochschulgesetzes umzusetzen. Die Opposition kritisiert die geplante Verschärfung. Der Opferschutz stehe nicht im Mittelpunkt, hieß es vor einer Woche von der Linken im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses.
Ziel des Opferschutzes müsse sein, dass ein Opfer von Gewalt dem Täter beispielsweise nicht in einer Vorlesung gegenübersitzen müsse. Dies sei bei der von SPD und CDU geplanten Änderung nicht gegeben, da sich eine Exmatrikulation nach Verurteilung jahrelang hinziehen könne.