Justiz

Längst nicht fertig

Auch 72 Jahre nach der Schoa gibt es noch Täter, die leben und die noch nie vor Gericht standen. Foto: imago

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat gegen zwei ehemalige Angehörige der SS Anklage wegen Beihilfe zum Mord in mehreren Hundert Fällen erhoben. Die Männer sollen für die Bewachung des KZs Stutthof sowie für die Begleitung und Beaufsichtigung der Arbeitskommandos außerhalb des Lagers zuständig gewesen sein. Sie haben zugegeben, als Wachmänner in Stutthof gewesen zu sein, bestreiten aber eine Beteiligung an Tötungshandlungen.

Die heute 92 und 93 Jahre alten Männer waren während ihrer Dienstzeit keine 21 Jahre alt. Kommt es zu einem Prozess, werden sie sich daher vor einer Jugendkammer des Landgerichts Münster verantworten müssen.

TÖTUNGSMETHODEN Nach Angaben der israelischen Gedenkstätte Yad Vashem kamen in Stutthoff mindestens 65.000 Menschen ums Leben. Sie wurden erschlagen, zu Tode gequält, erschossen, erhängt, durch Benzin- und Phenolinjektionen getötet, in Gaskammern und abgedichteten Zugwaggons mittels Zyklon B ermordet. Viele starben auch infolge elender Zustände: Im Lager herrschten mangelhafte hygienische Verhältnisse, unzureichende Nahrung, schwerste körperliche Zwangsarbeit, ungenügende Unterbringung und keine den Witterungsverhältnissen halbwegs angemessene Kleidung.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass diese Zustände auf Betreiben von Lagerleitung und SS-Führung gezielt so schlecht waren, dass mehrere Hundert Gefangene durch die hierdurch verursachten Krankheiten, beispielsweise Typhus und Fleckfieber, und die fehlende medizinische Versorgung ums Leben kamen. Im Winter 1943/44 wurde eine unbekannte Anzahl von Gefangenen getötet, indem man sie bewusst erfrieren ließ.

Die angeklagten SS-Männer behaupten, von den Morden nichts gewusst und erst nach dem Krieg davon erfahren zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Laut der Anklage sollen die Männer »Kenntnis von sämtlichen Tötungsmethoden« gehabt haben. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass den Angeschuldigten bewusst war, dass diese Tötungsmethoden bei einer Vielzahl von Menschen angewandt wurden und dass auf diese Weise und mit dieser Regelmäßigkeit nur getötet werden konnte, wenn die Opfer durch Gehilfen wie sie bewacht wurden.

Nun muss das Landgericht Münster über die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen die zwei Männer entscheiden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem vergangenen Jahr stehen die Chancen für eine Verurteilung heute besser als bisher.

Gröning-Urteil In dem Prozess gegen den SS-Mann Oskar Gröning hatte der BGH geurteilt, dass SS-Angehörige, die in Konzentrations- und Vernichtungslagern funktionell in den arbeitsteilig organisierten, systematischen Massenmord eingebunden waren, Beihilfe zum Mord geleistet haben. Gröning wurde im Juli 2015 mit dieser Argumentation vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt.

Der frühere SS-Mann ist als »Buchhalter von Auschwitz« bekannt geworden und hat gestanden, Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Mit dem Urteil wurde die jahrzehntelange Praxis gekippt, einen konkreten Einzeltatnachweis für eine Verurteilung zu verlangen.

Die damalige BGH-Entscheidung könnte richtungsweisend für den Prozess in Münster sein: Die Staatsanwaltschaft muss den Beschuldigten keine konkrete Beihilfe zum Mord nachweisen, sondern kann ar-gumentieren, dass ihre Tätigkeit im KZ Stutthof bereits Beihilfe zum Mord war.

Ob es allerdings zu einem Prozess kommt, hängt auch davon ab, ob die Angeklagten verhandlungsfähig sind. Genauso bleibt fraglich, ob die Männer im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe antreten müssen. Der heute 96-jährige Gröning galt als haftunfähig und musste bislang noch keinen Tag seiner Strafe verbüßen. Erst vergangene Woche hat das Oberlandesgericht Celle ihn jedoch für vollzugstauglich erklärt. Allmählich stößt die Strafverfolgung von NS-Verbrechern an biologische Grenzen.

Für den Jüdischen Weltkongress begrüßte dessen Präsident Ronald S. Lauder den Beschluss zum Haftantritt Grönings. »Es ist nie zu spät für Gerechtigkeit«, erklärte Lauder.

LETZTE CHANCE Das Simon Wiesenthal Center begrüßte in einer Stellungnahme die Anklage gegen die beiden Männer. In den vergangenen Monaten hat das Center 18 Überlebende aus dem Lager Stutthof ausfindig gemacht und damit die Vorbereitung der Anklage unterstützt.

Bereits vor dem Gröning-Urteil hatten die Ermittler der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen begonnen, gezielt nach weiteren KZ-Wächtern zu su-chen. Anlass war die Verurteilung des früheren Wärters im KZ Sobibor, John Demjanjuk, im Mai 2011 durch das Landgericht München gewesen.

Ende letzten Jahres wurden Vorermittlungen gegen zwölf mutmaßliche NS-Täter abgeschlossen und an die zuständigen Staatsanwaltschaften übergeben. Neben den Fällen in Münster sind derzeit Verfahren in Frankfurt am Main, Gera, Oldenburg, Celle und Osnabrück anhängig. In Frankfurt, Gera und Oldenburg geht es um SS-Wachmänner, die in Auschwitz und Majdanek eingesetzt waren. Auch in diesen Fällen könnte die neue Rechtsprechung des BGH zum Tragen kommen.

Meinung

Ein Bumerang für Karim Khan

Die Frage der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshof für Israel muss erneut geprüft werden. Schon jetzt ist klar: Der Ruf des Gerichts und seines Chefanklägers wird leiden

von Wolf J. Reuter  25.04.2025

Meinung

Die UN, der Holocaust und die Palästinenser

Bei den Vereinten Nationen wird die Erinnerung an den Holocaust mit der »Palästina-Frage« verbunden. Das ist obszön, findet unser Autor

von Jacques Abramowicz  25.04.2025

80 Jahre nach Kriegsende

»Manche Schüler sind kaum noch für uns erreichbar«

Zeitzeugen sterben, der Antisemitismus nimmt zu: Der Geschichtsunterricht steht vor einer Zerreißprobe. Der Vorsitzende des Verbands der Geschichtslehrerinnen und -lehrer erklärt, warum Aufgeben jedoch keine Option ist

von Hannah Schmitz  25.04.2025

Washington D.C.

Trump beschimpft Harvard als »antisemitische, linksextreme Institution«

Der US-Präsident geht vehement gegen Universitäten vor, die er als linksliberal und woke betrachtet. Harvard kritisiert er dabei besonders heftig

 25.04.2025

Berlin/Jerusalem

Herzog kommt in die Bundesrepublik, Steinmeier besucht Israel

Der Doppelbesuch markiert das 60-jährige Jubiläum der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen den beiden Ländern

 25.04.2025

«Nie wieder»

Dachauer Gedenkstättenleiterin warnt vor ritualisierten Formeln

Die KZ-Gedenkstätte Dachau erinnert am 4. Mai mit einer großen Feier mit 1.800 Gästen an die Befreiung des ältesten Konzentrationslagers durch amerikanische Truppen am 29. April 1945

von Susanne Schröder  25.04.2025

Geschichte

Bundesarchiv-Chef warnt vor dem Zerfall historischer Akten

Hollmann forderte die künftige Bundesregierung auf, einen Erweiterungsbau zu finanzieren

 25.04.2025

Israel

Regierung kondoliert nach Tod des Papstes nun doch

Jerusalem löschte Berichten zufolge eine Beileidsbekundung nach dem Tod des Papstes. Nun gibt es eine neue

 25.04.2025

Berlin/Grünheide

Senatorin verteidigt ihre »Nazi«-Äußerung zu Tesla

Berlins Arbeitssenatorin spricht im Zusammenhang mit der Marke von »Nazi-Autos«. Daraufhin gibt es deutliche Kritik. Die SPD-Politikerin reagiert

 25.04.2025