Bundesländer, kommunale Spitzenverbände und der Bund haben sich auf die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst verständigt. Ein entsprechendes Verwaltungsabkommen wurde am Mittwoch in Berlin von allen Beteiligten unterzeichnet, wie die Kulturministerkonferenz mitteilte.
Das Abkommen soll die Grundlage für eine Weiterentwicklung der 2003 gegründeten Beratenden Kommission NS-Raubkunst sein und diese »schnellstmöglich« durch ein Schiedsgericht ablösen. Dies soll - anders als bisher - künftig auch von einer Streitpartei allein angerufen werden können.
Bislang tritt die Beratende Kommission NS-Raubkunst in der Regel nur zusammen, wenn der aktuelle Besitzer etwa eines Kunstwerkes, beispielsweise ein Museum, und der Erbberechtigte des einstigen Eigentümers aus der NS-Zeit sich darauf verständigen.
Die Präsidentin der Kulturministerkonferenz, die sächsische Ressortchefin Barbara Klepsch (CDU), sprach von einem klaren Bekenntnis zur historischen Verantwortung. Die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit für Rückgabestreitigkeiten über NS-Raubgut sei ein wesentlicher Beitrag, um gerechte und faire Lösungen zu finden. Am Ende stünden - anders als bei der Beratenden Kommission - rechtsverbindliche Entscheidungen.
Die geschäftsführende Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) sprach von einem wichtigen Schritt zur Beschleunigung der Rückgabe von NS-Raubgut. Die nächsten Schritte müssten noch in diesem Jahr folgen, betonte sie. Dazu gehört die Auswahl der Schiedsrichter. Dies geschehe in Abstimmung mit dem Zentralrat der Juden und der Jewish Claims Conference. epd