In mehreren Bundesländern geht die Justiz offenbar verstärkt gegen Holocaust-relativierende Symbole und Äußerungen bei Corona-Protesten vor. Das betrifft laut Recherchen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Mittwoch) insbesondere das Tragen von »Judensternen« mit der Aufschrift »Ungeimpft«.
»Sich den gelben Stern anzuheften und dieses menschenverachtende Symbol des millionenfachen Mordes an jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit dem eigenen Impfstatus in Verbindung zu bringen, ist nicht nur geschmacklos, sondern erfüllt in meinen Augen den Straftatbestand der Volksverhetzung«, sagte die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD). Deshalb sei es absolut richtig, »dass von der Staatsanwaltschaft Bremen generell der Anfangsverdacht der Volksverhetzung angenommen und entsprechend ermittelt wird«.
Auch das bayerische Justizministerium weist darauf hin, dass Äußerungen, die staatliche Corona-Maßnahmen mit dem Holocaust vergleichen, insbesondere den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen können. Gemeinsam mit dem Innenminsterium sei daher ein Informationsschreiben an die Verbände der bayerischen Polizei erstellt worden, in dem diese gebeten wurden, entsprechende Fälle zur Prüfung des Anfangsverdachts für eine Straftat der zuständigen Staatsanwaltschaft vorzulegen, teilte das Ministerium auf Anfrage mit.
»Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Verfassung. Jeder darf seine Meinung in Deutschland sagen und friedlich und ohne Waffen demonstrieren«, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). »Wir haben eine besondere Verantwortung gegenüber Menschen jüdischen Glaubens. Es ist unsere Aufgabe, den Judenhass in unserer Gesellschaft zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen. Deshalb gehen wir entschlossen dagegen vor.«
Auch die Generalstaatsanwaltschaften in Hamburg und Sachsen halten das öffentliche Zeigen von »Judensternen« mit »Ungeimpft«-Aufschrift und die Verbreitung Holocaust-relativierender Aussagen grundsätzlich für strafbar, wie Sprecher dem Redaktionsnetzwerk Deutschland mitteilten.
Die Justizministerien in Nordrhein-Westfalen und Hessen halten es demnach zumindest für naheliegend, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung in solchen Fällen erfüllt wird. Mehrere Bundesländer verwiesen auf die Unabhängigkeit der Justiz und wollten keine eigene Bewertung abgeben. kna