Die ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof, Irmgard F., ist der Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen schuldig. Das Landgericht Itzehoe verurteilte die 97-Jährige am Dienstag zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Nach Festellung der Strafkammer war die Angeklagte von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur von Stutthof bei Danzig tätig. Damit habe sie den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet. Weil sie zur Tatzeit erst 18 bis 19 Jahre alt war, fand der Prozess vor einer Jugendkammer statt.
Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die 15 Nebenklagevertreter hatten sich zum großen Teil der Strafforderung der Staatsanwaltschaft angeschlossen.
»Im Vordergrund steht für mich, dass sich die betreffende Person mit der eigenen Vergangenheit auseinandersetzt.«
Zentralratspräsident Josef Schuster
»Die im 98. Lebensjahr stehende Angeklagte hat ihre gerichtliche Schuldig-Sprechung wegen Beihilfe zum mehrtausendfachen Mord erhalten. Mehr kann staatliches Strafrecht inhaltlich nicht leisten«, erklärte Rechtsanwalt Hans-Jürgen Förster, der vier Stutthof-Überlebende als Nebenkläger vertrat.
Der Prozess hatte am 30. September 2021 begonnen. An den 40 Verhandlungstagen hörte das Gericht acht der zeitweise 31 Nebenkläger als Zeugen. Die Überlebenden des Lagers berichteten vom Leiden und massenhaften Sterben in Stutthof. Wichtigster Zeuge war jedoch der historische Sachverständige Stefan Hördler, der sein Gutachten in 14 Sitzungen vorstellte. Die Verteidigung hatte einen Befangenheitsantrag gegen ihn gestellt, den das Gericht aber ablehnte.
Der Zentralrat der Juden teilte im Gespräch mit dieser Zeitung mit: »Diese »Prozesse tragen zu einer fortdauernden Beschäftigung mit dem Thema Schoa bei, was bei immer weniger werdenden Zeitzeugen sehr wichtig ist. Umfragen, wie die Bertelsmann-Studie dieses Jahres zeigen, dass die Deutschen das Interesse an der Vergangenheit verlieren«, betonte Zentralratspräsident Josef Schuster. «
»Im Vordergrund steht für mich, dass sich die betreffende Person und womöglich auch ihr Umfeld mit der eigenen Vergangenheit und seiner Rolle darin auseinandersetzt«, so Schuster weiter.
Die Angeklagte hatte sich anfangs dem Verfahren nicht stellen wollen. Am ersten Verhandlungstag verschwand sie frühmorgens aus ihrem Seniorenheim in Quickborn (Kreis Pinneberg). Die Polizei griff sie Stunden später auf einer Straße in Hamburg auf. Das Gericht erließ einen Haftbefehl. Die damals 96-Jährige verbrachte fünf Tage in Untersuchungshaft.
Erst ganz zum Schluss des Prozesses hatte sie ihr Schweigen gebrochen. »Es tut mir leid, was alles geschehen ist«, sagte sie in ihrem letzten Wort. Die 97-Jährige fügte hinzu: »Ich bereue, dass ich zu der Zeit gerade in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen.« dpa/ja