Ein ehemaliger Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen hat nach seiner Verurteilung zu fünf Jahren Haft Revision gegen das Urteil eingelegt. Das bestätigte das Landgericht Neuruppin am Montag auf Anfrage.
Der 101-Jährige habe nach Zustellung des schriftlichen Urteils einen Monat Zeit, seine Revision zu begründen, teilte Gerichtssprecherin Iris le Claire auf Anfrage mit. Dann müsse der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision entscheiden. Die Strafkammer habe für die Abfassung des schriftlichen Urteils eine Frist bis zum 27. September.
Die 1. Strafkammer hatte den hoch betagten Angeklagten am vergangenen Dienstag wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Lagerhäftlingen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der 101-Jährige hatte im Prozess hartnäckig bestritten, überhaupt in dem KZ tätig gewesen zu sein.
Stattdessen will er als Landarbeiter gearbeitet haben. Diese Aussage stufte das Gericht aufgrund zahlreicher Dokumente mit den persönlichen Daten des Angeklagten, die auf eine Tätigkeit als Wachmann der SS in dem KZ hinwiesen, als nicht glaubwürdig ein.
Der Verteidiger Stefan Waterkamp hatte schon direkt nach dem Urteil gegen seinen Mandanten Revision angekündigt. Der BGH habe in seiner bisherigen Rechtsprechung die bloße Tätigkeit in einer Wachmannschaft eines KZ als nicht ausreichend für eine Verurteilung wegen Beihilfe zu den NS-Verbrechen gesehen, sagte Waterkamp zur Begründung.