Die staatliche Fluglinie Kuwait Airways ist nicht verpflichtet, den in Deutschland lebenden Israeli Adar M. von Frankfurt über Kuwait nach Bangkok zu befördern. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in zweiter Instanz entschieden (AZ 16 U 209/17).
Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, ist das kuwaitische Boykottgesetz gegen Israel zwar inakzeptabel und »in Deutschland unbeachtlich«. Da Israelis den Transitbereich des Flughafens in Kuwait jedoch faktisch nicht betreten dürften, könne der Kläger auch nicht die Flugbeförderung mit der kuwaitischen Fluglinie von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenstopp in Kuwait verlangen.
Transit Der Kläger Adar M. hatte über ein Online-Reiseportal einen Hin- und Rückflug von Frankfurt nach Bangkok mit Transitaufenthalt in Kuwait-Stadt gebucht. Die Fluggesellschaft stornierte wenige Tage später die Buchung, nachdem sie von der Staatsangehörigkeit des Klägers erfahren hatte. Während des Buchungsvorgangs über die Plattform, deren Eingabemaske von der Fluglinie nicht beeinflusst werden kann, war die Staatsangehörigkeit nicht abgefragt worden.
Adar M. hatte von der Fluggesellschaft daraufhin verlangt, ihn zum nächstmöglichen Zeitpunkt von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenaufenthalt in Kuwait-Stadt hin- und zurückzufliegen oder ihm eine Entschädigung zu zahlen. Diese Klage wies das Landgericht Frankfurt ebenso ab (AZ 2-24 O37/17) wie nun das OLG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Adar M. könnte noch die Zulassung der Revision mit Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof verlangen.
Der Kläger könne im Ergebnis keine Beförderung verlangen, stellte das OLG fest, da die Vertragserfüllung aufgrund der Einreisebestimmungen in Kuwait faktisch unmöglich sei. Der Beförderungsvertrag müsse zwar hinsichtlich des Zwischenstopps in Kuwait-Stadt erfüllt werden. Dieser Bereich unterliege jedoch dem Hoheitsbereich Kuwaits. Inhabern von israelischen Reisedokumenten werde in Kuwait »die Einreise oder der Transit verweigert«.
Widerspruch Auch wenn dies »in eklatantem Widerspruch zu vorrangigen europäischen Vorgaben wie auch deutschen Wertentscheidungen und Zielvorstellungen« stehe, bewirke es jedoch ein Leistungshindernis. Die Fluggesellschaft könne den Kläger folglich allenfalls nach Kuwait fliegen, von wo aus sie ihn unverzüglich wieder nach Frankfurt zurückfliegen müsse. Dies sei für den Kläger sinnlos. Keinesfalls könne er nach Bangkok weiterreisen.
Es sei allerdings nicht zu verkennen, schließt das OLG, »dass es für den Kläger unbefriedigend ist, dass die Vorschriften der tatsächlichen Unmöglichkeit dazu führen, dass die Beklagte weiterhin an ihrer Praxis festhalten kann«. Hier eine Änderung herbeizuführen, sei aber der Außen- und Rechtspolitik vorbehalten und nicht Aufgabe der Gerichte, betont das OLG.
Nathan Gelbart, der Rechtsanwalt des israelischen Klägers, sagte in einer ersten Reaktion zu dem Urteil des Oberlandesgerichts, dass sein Mandant und er nun weitere Schritte in Erwägung ziehen. »Da die Justiz bisher nicht in der Lage war, dieses Problem zu lösen, muss die Politik jetzt sofort eine klare Entscheidung treffen und Kuwait sagen: Keine Diskriminierung gegen Juden auf deutschem Boden«, sagte Gelbart der Jüdischen Allgemeinen.
Es könne nicht akzeptiert werden, dass Kuwait Airways weiterhin Flüge von Deutschland nach Bangkok anbieten dürfe, außer für Israelis, so Rechtsanwalt Gelbart weiter. »Das gilt besonders, da das Gericht das als diskriminierend und illegal einstuft. Die Fluglinie soll entweder alle Passagiere fliegen oder keine.«
konsequenzen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kritisierte die Entscheidung des Oberlandesgerichts und kündigte erste Konsequenzen an. Der »Bild«-Zeitung sagte er: »Es kann und darf nicht sein, dass sich eine Fluggesellschaft weigert, in Deutschland Israelis zu befördern. Diskriminierung und Antisemitismus sind absolut inakzeptabel. Dies machen wir auch in den Gesprächen zu den bilateralen Luftverkehrsbeziehungen deutlich.«
Die kuwaitische Seite habe bislang noch keine Zugeständnisse bezüglich israelischer Fluggäste gemacht, erklärte Scheuer. Deswegen würden als Konsequenz künftig keine zusätzlichen Luftverkehrsrechte erteilt, bis sich Kuwait in dieser Angelegenheit bewegt. epd/ja