Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung einer Redakteurin der Deutschen Welle wegen antisemitischer Äußerungen für unwirksam erklärt. Der Kündigungsschutzklage sei stattgegeben und der Sender zur Weiterbeschäftigung der Redakteurin verurteilt worden, teilte das Gericht am Donnerstag in Berlin mit.
Der Arbeitgeber hatte geltend gemacht, die Mitarbeiterin habe sich in anderen Medien mehrfach israelfeindlich und antisemitisch geäußert. (Aktenzeichen: 22 Ca 1647/22) Gegen das Urteil sei bereits Berufung eingelegt worden, hieß es weiter. (Aktenzeichen Berufungsverfahren: 23 Sa 1107/22)
vertrag Antisemitische Äußerungen könnten ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, hieß es. Soweit es allerdings um Äußerungen gehe, die zu einer Zeit vor Bestehen eines Vertragsverhältnisses zum Sender erfolgt seien, fehle es mangels bestehenden Vertrages zu dieser Zeit an einer für eine verhaltensbedingte Kündigung erforderlichen Vertragspflichtverletzung. Auch bei Wortmeldungen während einer vorherigen Beschäftigung auf Honorarbasis könne nicht ohne Weiteres ein »Durchschlagen« als Pflichtverletzung auf ein späteres Arbeitsverhältnis angenommen werden, so das Gericht weiter.
Die Deutsche Welle hatte eigenen Angaben zufolge nach Antisemitismus-Vorwürfen gegen die arabischsprachige Redaktion fünf Mitarbeitende suspendiert und eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Die beauftragten externen Fachleute fanden demnach Hinweise auf punktuelles Fehlverhalten, aber keinen strukturellen Antisemitismus. epd