Das Land Brandenburg ist auch in zweiter Instanz mit der Kündigung eines Lehrers wegen rechtsextremer Tätowierungen gescheitert. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte in einer Berufungsverhandlung am Mittwoch in Berlin die im Februar ausgesprochene Kündigung des Pädagogen im Vorbereitungsdienst aus formalen Gründen für unwirksam. Die Berufung wurde in Teilen abgelehnt. (AZ: 15 Sa 1496/19)
Allerdings darf der 36-Jährige zunächst bis auf weiteres nicht in den Schuldienst zurückkehren, weil das Brandenburger Bildungsministerium mittlerweile eine weitere Kündigung ausgesprochen hat. Dieses Verfahren ist aktuell beim Arbeitsgericht Neuruppin anhängig.
Dem Lehrer war gekündigt worden, weil dieser Tattoos mit einem verfassungswidrigen SS-Schriftzug trägt.
SCHULDIENST Zudem hatte das Verwaltungsgericht Potsdam im November entschieden, dass eine Rückkehr in den Schuldienst mit diesen rechtsextremen Tattoos nicht möglich ist. Dagegen hat wiederum der Lehrer vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.
Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Achim Klueß am Landesarbeitsgericht hätte Clemens K. von den Schulbehörden zuvor abgemahnt werden müssen, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Denn er hatte zugesichert, die Tätowierungen zu überdecken. Eine Abmahnung sei aber nicht erfolgt. Auch die Gründe für die Kündigung habe der Personalrat nicht ausreichend dargelegt. Eine Revision ließ der Richter nicht zu.
Der Lehrer bestreitet eine rechtsextreme Gesinnung und bezeichnet die Tätowierungen als eine »Dummheit«.
Dem an der Hennigsdorfer Albert-Schweitzer-Schule (Landkreis Oberhavel) tätigen K. war im Februar nach einer Sitzung des Personalrates gekündigt worden, nachdem herauskam, dass er Tattoos mit dem verfassungswidrigen SS-Schriftzug »Meine Ehre heißt Treue« sowie den Symbolen »Wolfsangel« und »Schwarze Sonne« großflächig auf Bauch und Brust trägt.
Kündigungsgrund war, dass der Lehrer die Tätowierungen bei einem Schulsportfest im Juni 2018 und später noch einmal bei einer Schulfahrt öffentlich präsentiert hatte.
»DUMMHEIT« Der Lehrer bestreitet eine rechtsextreme Gesinnung und bezeichnet die Tätowierungen als eine »Dummheit«, die über zehn Jahre zurückliege und von deren Bedeutung er nichts gewusst habe. Die Entfernung oder eine Übertätowierung lehnt K. mit der Begründung ab, dies sei zu schmerzhaft.
Jeder habe das Recht auf Irrtum, meinte auch sein Rechtsbeistand Eckart Johlige. Aus Tattoos lasse sich nicht auf Verfassungstreue schließen. K. sei ein allseits beliebter Lehrer, der weder in der rechten Szene aktiv sei, noch sich entsprechend äußere.
Die Entfernung oder eine Übertätowierung lehnt K. mit der Begründung ab, dies sei zu schmerzhaft.
Der Vorsitzende Richter machte aber auch deutlich, dass der Lehrer bislang zu wenig getan habe, um seine Distanzierung von der Aussage der Tattoos zu zeigen. »Denn wir sind uns alle einig, dass Brandenburg keinen Nazi-Lehrer beschäftigen sollte«, sagte Klueß: »Wandeln Sie doch beispielsweise den Schriftzug ›Meine Ehre heißt Treue‹ in ›Meine Ehre heißt Reue‹ um«, schlug er vor.
Von Montag an wird der Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Neuruppin weitergehen. Dann wird über die neuerliche Kündigung verhandelt, gegen die der Lehrer ebenfalls geklagt hat. Nach Ansicht des Rechtsvertreters des Landes, Rechtsanwalt Thomas Jürgens, ist diese nun allerdings erfolgsversprechender. epd