Die Einsätze und Aufträge des Kommandos Spezialkräfte (KSK) unterscheiden sich von anderen Bundeswehrmissionen. Das KSK verfügt über exzellent ausgebildete Soldaten mit einem sehr anspruchsvollen Fähigkeitsprofil für das Aufspüren und Bekämpfen von Terroristen, die Befreiung von Geiseln und die Evakuierung deutscher Staatsangehöriger.
Seit seiner Aufstellung 1996 ist das KSK unverzichtbar und kann sich durchaus messen lassen mit Spezialkräften in Großbritannien, USA und Israel. Das KSK wird deshalb als die Elitetruppe der Bundeswehr bezeichnet.
schweineköpfe Umso erstaunter darf man jetzt sein über das, was das ARD-Magazin »Panorama« ans Tageslicht brachte. Im Rahmen einer Abschiedsfeier für einen KSK-Kompaniechef in einer Kaserne wurde offensichtlich als »Hauptpreis« eine »eingeflogene Dame« mit ihren Sexdienstleistungen angeboten. Auf dem Programm dieser »Feier« stand unter anderem auch das Werfen von Schweineköpfen.
Und als schlimmster Vorwurf steht, offiziell noch nicht bestätigt, im Raum, etliche der etwa 60 beteiligten Soldaten hätten unter den Klängen der rechtsradikalen Band »Sturmwehr« die Hand zum Hitlergruß erhoben.
innere führung Natürlich müssen jetzt alle Vorwürfe sorgfältig geprüft werden; ebenso gilt für die beschuldigten Soldaten die Unschuldsvermutung. Aber bereits die bislang vom Verteidigungsministerium bestätigten Fakten reichen aus, um festzustellen, dass die geschilderten Rituale und Geschmacklosigkeiten unvereinbar mit den Prinzipien des Staatsbürgers in Uniform und der Inneren Führung sind. Strafrechtliche Relevanz bekommt dieser ganze Vorfall jedoch, wenn sich die Nazi-Entgleisungen bestätigen sollten.
In diesem Fall hätte das KSK ein richtig großes Problem. Erst vor 15 Jahren wurde der KSK-General Reinhard Günzel aus der Bundeswehr entlassen, weil ihm zur Last gelegt wurde, mit Rechtsradikalen zu sympathisieren. Spätestens seit Günzel sollte gerade für die Elitetruppe KSK die Null-Toleranz-Grenze für geschmacklose Rituale und Neonazis gelten.
Der Autor war Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages.