Die Essener Krupp-Stiftung lässt die Haltung ihres Gründers und Namensgebers Alfried Krupp zum Nationalsozialismus weiter wissenschaftlich erforschen. Das kündigte die Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung, Prof. Ursula Gather, am Freitag an. Eine einjährige Quellenrecherche unter Leitung des Marburger Historikers Prof. Eckart Conze habe ausreichend Forschungspotenzial ergeben. Die Stiftung werde die weitere Untersuchung über etwa zwei Jahre mit bis zu 150 000 Euro fördern.
Der letzte Alleininhaber des Großunternehmens Krupp wurde 1948 in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen unter anderem wegen Verbrechen im Zusammenhang mit Zwangsarbeit zu zwölf Jahren Haft und zur Einziehung seines Vermögens verurteilt. Seine Begnadigung erfolgte jedoch bereits 1951..
Er sehe mögliche neue Erkenntnisse etwa in Bezug auf Planungen und Vorbereitungsarbeiten für eine Produktionsstätte in Auschwitz 1942/1943 unter Einbeziehung von KZ-Zwangsarbeitern, sagte Conze. Dabei müsse die persönliche Beteiligung Alfried Krupps untersucht werden. Forschungsbedarf gebe es auch bei der sogenannten »Landsberghilfe« - benannt nach dem Gefängnis in Bayern, in dem auch Krupp inhaftiert war.
Großzügig Alfried Krupp habe 38 frühere Mithäftlinge - darunter viele ehemalige hohe SS-Mitglieder - nach deren Entlassung mit Geld unterstützt oder versucht, ihnen neue Jobs zu vermitteln. Ein weiteres Thema sind Krupps Motive für die Mitgliedschaft in der SS als förderndes Mitglied bereits seit 1931, so Conze weiter.
Kurz vor seinem Tod hatte Alfried Krupp sein Vermögen und die Firma in die gemeinnützige »Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung« eingebracht, die aktuell als größte Aktionärin knapp 21 Prozent am Thyssenkrupp-Konzern hält. Die Erträge werden zur Förderung von Wissenschaft, Kunst und Kultur, Bildung, Gesundheit und Sport verwendet.
Eine Streichung Alfried Krupps aus dem Stiftungsnamen wies der Vorstandssprecher der Stiftung, Volker Troche, auf Nachfragen von Journalisten aktuell zurück. Allerdings könne »das Ganze auch kippen«, räumte Troche ein. Er sei jedoch zuversichtlich, dass das nicht passiere. Dennoch: »Wenn unser Geschäft, wenn unser Auftrag der Gemeinnützigkeit gefährdet ist durch diesen Namen, muss man sich diese Frage in den Gremien stellen.« dpa