Die Union kritisiert den Umgang des Bundesarchivs mit Angehörigen von Opfern des NS-Regimes. Wie die Zeitung »Welt« berichtet, müssen in der Behörde Gebühren oder Kosten privater Dienstleister gezahlt werden, wenn die Reproduktionen über einen geringen Umfang hinausgehen.
Das gilt den Angaben zufolge auch für Angehörige, die über das Schicksal ihrer im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Familienmitglieder recherchieren.
Der Vize-Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Mathias Middelberg, regt eine Änderung der Gebührenordnung an. »Es darf nicht sein, dass Holocaust-Opfer oder deren Angehörige, die Kopien der Dokumente über die Verfolgung ihrer Familien durch das NS-Regime erhalten wollen, dafür heute von deutschen Archiven zur Kasse gebeten werden«, sagte der CDU-Politiker.
Und weiter: »Wir können das Geschehene nicht wiedergutmachen; aber wir sollten den Betroffenen für Informationen über die Mordtaten an ihren Familien nicht auch noch eine Rechnung stellen.«
Das Bundesarchiv hatte Middelbergs Büro mitgeteilt, dass in geschätzt 20 Fällen pro Jahr die Anfragen von Holocaust-Opfern und deren Angehörigen derart umfangreich sind, dass die Kopien kostenpflichtig bei einem externen Dienstleister bestellt werden müssen. Middelberg wandte sich daraufhin an Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne), die für die Gebührenordnung des Bundesarchivs verantwortlich ist.
»Es ist nur eine geringe Anzahl an Beschwerden über die Kostenbelastung bei der Bereitstellung von Kopien bekannt«, zitiert die »Welt« aus Roths Antwort. Eine Gebührenbefreiung würde voraussichtlich zu deutlich umfangreicheren Bestellungen von Kopien führen und die Kapazitäten des Bundesarchivs überfordern, so Roth weiter. »Vor diesem Hintergrund werden die derzeit geltenden Regelungen als ausreichend angesehen.«
Unionsfraktions-Vize Middelberg zeigte sich enttäuscht. Er sagte: »Von der zuständigen Kulturstaatsministerin, die bisher eher eingeschränkt für ihr Fingerspitzengefühl beim Thema Antisemitismus aufgefallen ist, hätte ich erwartet, dass sie meine einschlägige Frage sensibler beantwortet.« kna