Zwei Sätze, große Wirkung. Das versprechen sich die Bundesregierung, Vertreter des jüdischen Lebens in Deutschland sowie zahlreiche Experten von der am Mittwoch vergangener Woche vom Bundeskabinett in seiner letzten Sitzung vor den Wahlen übernommenen Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA).
Ihr Wortlaut: »Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegen Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.« Mit der Unterstützung dieser Formel wolle man »die Verantwortung Deutschlands bei der Bekämpfung des Antisemitismus hervorheben«, betonte der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter.
israelkritik Der Zentralrat der Juden in Deutschland bewertet diesen Schritt ausdrücklich als positiv. »Die Bundesregierung hat ein klares Zeichen gesetzt, dass Antisemitismus in Deutschland weder geduldet noch toleriert wird«, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster. Antisemitismus im Gewand vermeintlicher Israelkritik gelte es ebenso zu bekämpfen wie die alten Vorurteile gegenüber Juden. »Daher begrüßen wir es sehr, dass die Bundesregierung der Empfehlung des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (UEA) gefolgt ist und die Definition in Bezug auf Israel erweitert hat.«
Nun seien sämtliche staatliche Stellen am Zuge, die Definition wirksam anzuwenden. »Es ist wünschenswert, dass auch der neu gewählte Bundestag sich mit einem Beschluss die Antisemitismusdefinition zu eigen macht«, so Schuster. Gerade vor dem Hintergrund des Einzugs der AfD in das Parlament dürfte das Thema in Zukunft an unerfreulicher Brisanz gewinnen.
Die Definition bietet eine klare Orientierungshilfe für Polizei und Justiz, aber auch für Lehrer, um auf entsprechende Vorfälle endlich gezielter reagieren zu können. Denn häufig scheuten Betroffene den Kontakt mit den Behörden, weil diese den antisemitischen Charakter der ihnen widerfahrenen Straftaten in der Vergangenheit oft nicht erkannten, ist die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS) überzeugt.
boykottkampagnen »Die Empfehlung der Bundesregierung ist ein notwendiger Schritt«, so RIAS-Projektleiter Benjamin Steinitz. »Nun muss die Arbeitsdefinition Antisemitismus für die Arbeit der Strafermittlungsbehörden nutzbar gemacht werden.« Vor allem auf Landesebene wünscht er sich eine aktivere Umsetzung. »Der Regierende Bürgermeister Michael Müller muss jetzt seinen wichtigen Worten Taten folgen lassen: Mithilfe der Arbeitsdefinition Antisemitismus kann auch in Berlin wirkungsvoll gegen antisemitische Boykottkampagnen vorgegangen werden.«
»Der gegenwärtige Antisemitismus wird selten als solcher identifiziert«, betont auch Marina Chernivsky. »Seine gesellschaftliche Relevanz wird dauernd bestritten, seine Wirkung verkannt«, so die Leiterin des Kompetenzzentrums der ZWST, die auch Mitglied im UEA ist. »Viele – sogar strafrechtlich relevante – Vorfälle bleiben daher im Dunkelfeld.« Den Opfern wird zu selten geholfen. »Dieser Beschluss aber ermöglicht nun ein koordiniertes Handeln auf verschiedenen Ebenen – von der Strafverfolgung bis hin zur Bildung und Sensibilisierung im Justizbereich.« Dadurch kann endlich eines gewährleistet werden: »der Schutz der Betroffenen, der die höchste Priorität hat«.
Rechtlich bindend ist die Definition freilich nicht, sie stellt eine Empfehlung dar. »Sie enthält aber wichtige Bildungsfunktionen, kann dazu beitragen, Vorfälle statistisch besser zu erfassen, und hilft, die Motive von Tätern klarer einstufen zu können«, fasst der Jurist und Publizist Sergey Lagodinsky zusammen. »Sie bietet zudem Hilfestellung in Prozessen. Staatsanwälte und Richter müssen nicht, wie schon geschehen, bei Wikipedia nachschauen, was Antisemitismus eigentlich bedeutet.«
reaktionen Auch aus dem Ausland gab es Reaktionen. »Erstaunlicherweise wurde zuvor von den Tätern und nicht von den Opfern definiert, was Antisemitismus ist«, merkte Moshe Kantor, Präsident des European Jewish Congress (EJC), an. »Jetzt kann niemand mehr behaupten, dass seine Äußerungen und Handlungen gegen Juden als Individuen, das jüdische Volk als Ganzes oder den jüdischen Staat nicht unter eine klare Definition von Hass fallen.« Kantor hofft, dass sich nach Großbritannien, Österreich, Rumänien und Deutschland noch weitere Staaten dieser Formel anschließen werden.
»Das Fehlen einer einheitlichen Definition hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass antisemitische Vorfälle allzu oft ignoriert wurden«, ergänzt Deidre Berger, Direktorin des American Jewish Committee (AJC): »Dass zum Beispiel ein Brandanschlag auf eine Synagoge in Wuppertal von Gerichten als nicht-antisemitisch betrachtet wurde, verdeutlicht die Notwendigkeit für die Annahme dieser Definition, die auch Judenfeindschaft in Bezug auf Israel mit einschließt.«
Der Grünen-Politiker Volker Beck zeigte sich gleichfalls erfreut von dem Entschluss des Kabinetts; er sei »ein erster Schritt«. Beck empfiehlt nun eine Bund-Länder-Kommission sowie einen Antisemitismusbeauftragten nach dem Vorbild der EU-Kommission. Das wäre dann Aufgabe der neuen Bundesregierung, wie immer diese auch aussehen mag.