Bisher benachteiligte frühere NS-Verfolgte und deren Nachkommen sollen künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung erhalten und so einfacher einen deutschen Pass bekommen können. Der Bundestag beriet in der Nacht zu Freitag in erster Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf.
RESTRIKTIONEN Seit 2019 regeln zwei Erlasse des Innenministeriums, dass NS-Verfolgte und ihre Nachfahren leichter einen deutschen Pass bekommen. Vertreter von Betroffeneninitiativen fordern aber, dass eine echte Lösung des Problems nur eine Gesetzesänderung sein könne.
Laut Entwurf sollen diejenigen künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung erhalten, die zuvor nach Artikel 116 des Grundgesetzes benachteiligt worden waren. Der Grundgesetz-Artikel sieht zwar eine Einbürgerung in Deutschland vor, wenn die Staatsangehörigkeit zwischen 1933 und 1945 aus »politischen, rassischen oder religiösen Gründen« entzogen wurde. Jedoch wurden in vielen Fällen Betroffene nicht formal ausgebürgert, sondern sie verloren die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Annahme eines anderen Passes.
In der Debatte sagte der SPD-Politiker Helge Lindh, es habe viel zu lange gedauert, bis es zu diesem Gesetzentwurf gekommen sei. »Konsequent wäre es gewesen, direkt nach dem Dritten Reich im Staatsangehörigkeitsrecht dafür zu sorgen, dass all diese Verletzungen zumindest annähernd geheilt werden.« Die Nachkommen vieler NS-Opfer hätten erleben müssen, so Lindh, »wie sie in den Behörden wieder denjenigen begegneten, die ihre Eltern oder Großeltern misshandelt, gequält oder verfolgt hatten«. Deutschland strenge sich »oft allzu sehr an, restriktiv zu sein und zu beschränken«, kritisierte er zudem.
SIGNAL Der AfD-Abgeordnete Gottfried Curio kritisierte, dass die Kriterien für die Einbürgerung aufgeweicht würden, vor allem beim obligatorischen Sprachtest für künftige Neubürger. »In eine gut gemeinte Wiedergutmachungsregelung wurden nebenbei einige Kuckuckseier allgemeinster Gesetzesaufweichung eingelegt«, monierte Curio. Er sprach von einem »Black-Friday-Schlussverkauf beim Einbürgerungsamt«. Einbürgerung sei kein Menschenrecht, und Bedingungen dafür stellten keine Diskriminierung oder gar einen Angriff auf die Menschenwürde dar.
Lob kam dagegen von einer anderen Oppositionspartei. Die Kehrtwende der Bundesregierung zum Ende der Legislaturperiode sei dringend notwendig und überfällig gewesen, sagte die Grünen-Abgeordnete Filiz Polat. Die Erfahrungen aus der bisherigen Einbürgerungspraxis nach Ermessen hätten gezeigt, dass sich durch Verwaltungsvorschriften allein die bestehende Gesetzeslücke nicht schließen lassen. »Die Nachkommen der im Nationalsozialismus Zwangsausgebürgerten sollen ein klares und starkes Signal zur Wiedergutmachung erhalten«, forderte sie. dpa/mth