Berlin

»Keinen Freibrief für Holocaustleugnung«

Zentralratspräsident Josef Schuster: »Gerade in Deutschland darf man keine Grauzonen in dieser Thematik schaffen«. Foto: Christoph Boeckhele

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hat den Vorschlag des ehemaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD), den Straftatbestand der Holocaustleugnung zu überdenken, als »grotesk« bezeichnet: »Gerade in Deutschland, von dem dieses größte Menschheitsverbrechen ausging, darf man keine Grauzonen in dieser Thematik schaffen«, sagte Schuster der Jüdischen Allgemeinen. »Es darf keinen Freibrief für Holocaustleugnung geben.«

Es wäre ein Triumph für jeden Geschichtsrevisionisten und Rechtsextremen und zugleich eine Verhöhnung der Millionen von Opfern, die durch den Nationalsozialismus kaltblütig ermordet wurden, so Schuster weiter. In einer Zeit, in der es einen wachsenden Antisemitismus europaweit gibt, wäre die Abschaffung der Holocaustleugnung als Straftatbestand ein verheerendes Zeichen und ein Vorbote für eine künftige Relativierung der Schoa. Die Leugnung des Mord an sechs Millionen Juden dürfe nicht unter dem Schutz des hohen Guts der Meinungsfreiheit stehen, betonte der Zentralratspräsident. Geschichtlich, rechtlich und moralisch stehe sie im Widerspruch zur verfassungsmäßig vorausgesetzten Meinungsbildung. »Anstatt sich mit der Abschaffung dieses Paragrafen zu beschäftigen, sollte man gerade aktuell über eine effektivere Bekämpfung des zunehmenden Antisemitismus nachdenken.«

»Zeit«-Magazin Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily hatte in einem Gespräch mit dem »Zeit«-Magazin die Strafbarkeit der Holocaustleugnung infrage gestellt. »Ich finde, diesen Straftatbestand sollte man überdenken«, so Schily. »Den Holocaust zu leugnen ist gewiss abscheulich, moralisch verwerflich, grotesk und töricht«, sagte er und ergänzte: »Aber deshalb über Jahre ins Gefängnis?« Schily verwies dabei auf seinen früheren Anwaltskollegen Horst Mahler, der derzeit wegen Volksverhetzung eine Haftstrafe verbüßt. Er finde es »unsinnig«, dass Mahler im Gefängnis sitze, meinte Schily.

Die Verherrlichung oder Leugnung nationalsozialistischer Gewalttaten steht nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe. Gemäß Paragraf 130 zur Volksverhetzung wird die Leugnung des von den Nazis begangenen Völkermords mit bis zu fünf Jahren Gefängnisstrafe geahndet. ja mit epd

Meinung

Die Schweizer Sozialdemokraten und ihr radikaler Mittelweg

Die SP versteckt sich hinter widersprüchlichen und israelkritischen Resolutionen

von Nicole Dreyfus  29.10.2024

Libanon

Acht UN-Soldaten bei Raketenbeschuss leicht verletzt

Die UN schreiben den Angriff der Hisbollah zu

 29.10.2024

Berlin

Studentin für israelfeindliche Flugblätter verurteilt

Die Studentin wurde zudem des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte für schuldig gesprochen

 29.10.2024

Meinung

Djamshid Sharmahd hätte gerettet werden können

Warum die Bundesregierung eine Mitverantwortung für den Tod des Oppositionellen trägt

von Saba Farzan  29.10.2024

Geiseln

Netanjahu dementiert Vorschlag für Geisel-Abkommen

Ein ägyptischer Vorschlag für einen Geiseldeal existiert wohl doch nicht

 29.10.2024

Berlin

Klein: Antisemitismus an Schulen und im Internet bekämpfen

Klein und Friedman kritisierten mangelnde Anteilnahme in Deutschland mit dem Leid der Opfer des Terroranschlags

 29.10.2024

Antisemitismus

Publizist Friedman: Worte Erdogans sorgen für Judenhass-Anstieg

Für Michel Friedman ist der türkische Präsident mitverantwortlich für wachsenden Antisemitismus

 29.10.2024

Staatsanwaltschaft Stuttgart

Anklage wegen Anschlagsplänen auf Synagoge in Heidelberg

Zwei junge Männer tauschen sich in Chats über mögliche Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Heidelberg und Frankfurt am Main aus

 29.10.2024

Hannover

Erneut Vandalismus an NS-Gedenkstätte Ahlem

Unbekannte haben am Sonntagabend mehrere Tafeln an der sogenannten »Wand der Namen« beschädigt oder ganz herausgerissen

 29.10.2024