Möglichen Verwicklungen von Informanten des Verfassungsschutzes in den Brandanschlag auf das jüdische Altenheim in der Münchner Reichenbachstraße am 13. Februar 1970, bei dem sieben Menschen ums Leben kamen, soll nicht mehr nachgegangen werden.
Das teilte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei hin mit. Diese hatte insbesondere wissen wollen, welche Erkenntnisse den Verfassungsschützern zu dem Anschlag vorlägen und ob die betreffenden Unterlagen von den Ermittlern in dem Fall ausgewertet worden sind.
informationsrecht Nach »sorgfältiger Abwägung«, so die Bundesregierung in ihrer Antwort, sei man »zu der Auffassung gelangt, dass die Frage nicht beantwortet werden kann«.
Eine inhaltliche Auswertung der Akten des Verfassungsschutzes müsste »händisch« vorgenommen werden, was einen enormen personellen Aufwand nach sich ziehen würde. Außerdem müsste dann in jedem Einzelfall geprüft werden, »ob das Geheimschutzinteresse des Staates das parlamentarische Informationsrecht« überwiege.
Vor einigen Jahren war über einer mögliche Verwicklung von V-Leuten in das Verbrechen spekuliert worden. Die zuständigen Ermittler hätten aber keine Akten von den Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder angefordert, so die Bundesregierung, und auch der Generalbundesanwalt in Karlsruhe habe nicht um die Offenlegung der Identitäten von Informanten des Verfassungsschutzes gebeten.
Ermittlungsbehörden Auch 50 Jahre danach tappen die Ermittlungsbehörden in dem Fall weiter im Dunkeln. In den Monaten direkt nach der Tat seien 277 Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen, von denen sich 199 als »echte Spuren« erwiesen hätten, erklärte die Bundesregierung.
Das Bayerische Landeskriminalamt habe 80 der Hinweise auf Personen dem Bereich der »politisch motivierten Ausländerkriminalität« zugeordnet sowie 23 dem linksextremistischen und 25 dem rechtsextremistischen Bereich. Aus keinem dieser Hinweise habe sich allerdings ein »konkreter und belastbarer Verdacht« ableiten lassen.
Der Benzinkanister, mit dem das Feuer gelegt worden war, wurde in den 90er-Jahren vernichtet; es seien keine Fingerabdrücke darauf festgestellt worden. Auch andere Beweisstücke sind aus der Asservatenkammer des Bayerischen Landeskriminalamts verschwunden – warum und weshalb, konnte auch die Bundesregierung nicht sagen.