Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hat die Entschließung des Bundesrats für eine Änderung der Parteienfinanzierung begrüßt: »Verfassungsfeindliche Parteien sollten nicht die Möglichkeit haben, mithilfe von Steuergeldern ihre Propaganda zu verbreiten. Wir hoffen, dass die Bundesregierung rasch das Anliegen der Länder aufgreift und die gesetzliche Grundlage entsprechend geändert wird. Im Kampf gegen den Rechtsextremismus wäre dies ein wichtiger Schritt.«
Einstimmig hatte sich die Länderkammer am Freitag in Berlin für den Entzug staatlicher Parteiengelder für die NPD ausgesprochen. Der gemeinsame Antrag von Rheinland-Pfalz und Saarland forderte rechtliche Voraussetzungen für einen Entzug der staatlichen Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien. Niedersachsen hatte dem Bundesrat zeitgleich einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt, der zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen wurde.
Bundesverfassungsgericht In der Debatte sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), das Bundesverfassungsgericht habe in seinem jüngsten Urteil zu einem möglichen NPD-Verbot festgestellt, dass die rechtsextreme Partei verfassungsfeindlich ist. Die Karlsruher Richter hatten ein Verbot der Partei in ihrem Urteil vom 17. Januar mit Verweis auf deren derzeitige Bedeutungslosigkeit abgelehnt, gleichzeitig aber anerkannt, dass sich die Ziele der NPD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.
Die Möglichkeit des Entzugs der Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung hatte Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle in der Urteilsbegründung konkret genannt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte danach angekündigt, entsprechende gesetzliche Regelungen zu prüfen. 2015 bekam die NPD 1,3 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung. ja/epd