Die NPD »missachtet die Menschenwürde«, sie ist »mit dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip unvereinbar«. Ihre Arbeit richtet sich »gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung«. Das stellte das Bundesverfassungsgericht im Januar fest und lehnte trotzdem ein Verbot ab. Dennoch leistet das Gericht mit einem Satz praktische Hilfe: Eine Partei, die die Demokratie bekämpft, muss nicht unbedingt weiter die staatliche Parteienfinanzierung genießen dürfen.
innenminister Staatsknete muss nicht sein. Immerhin hat die NPD 2015 etwa 1,3 Millionen Euro aus Steuergeldern erhalten. Deshalb wollen Innenminister der Länder nun das Grundgesetz ändern, damit der NPD künftig Staatsgelder verweigert werden können.
Die Begründung, warum die NPD nicht verboten wurde, ist schwer zu verstehen. Das Gericht meint, die Aktivitäten der Partei überschritten noch nicht die Schwelle, die es »zumindest möglich erscheinen lässt«, dass sie Erfolg habe. Diese Einschätzung verlangt ein sehr genaues Hinschauen und differenziertes Denken beim juristischen Umgang mit einer Partei, die offen die Menschenwürde verachtet.
grundgesetz Diese Genauigkeit verlangt unser Grundgesetz, bevor eine Partei verboten werden kann. Zu Recht. »Das Parteiverbot ist kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot«, schreibt das Gericht den demokratischen Parteien ins Stammbuch. Diese haben den Rechtsradikalismus unterschätzt und nicht umfassend politisch bekämpft. Das kann man als Ausdruck deutscher Angst vor der Nazivergangenheit in der Gegenwart verstehen. Dieser Angst müssen sich Demokraten endlich stellen und sie nicht weiter verdrängen.
Dass die NPD künftig nicht mehr aus Steuern bezahlt wird, wäre Teil einer solchen Auseinandersetzung. Aber dieses Mittel darf kein juristisches Fast Food zur Befriedigung politischer Bedürfnisse sein. Eine lebendige Demokratie fördert den freien Wettbewerb, auch mit extremen Parteien. Dabei ist Geld wichtig, Wahlkampf kostet.
Kommt es zum Eingriff in die Parteienfinanzierung, dürfen aber nicht Minister oder der Bundestag darüber entscheiden – das muss das Bundesverfassungsgericht tun. Die juristischen Hürden müssen hoch sein, damit die demokratischen Parteien sich der notwendigen politischen Konfrontation mit dem Rechtsextremismus stellen und nicht in ein Verbot ausweichen. Die NPD hat unserer Demokratie schon genug geschadet.
Der Autor ist Sprecher des AK jüdischer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten und Rechtsanwalt in Frankfurt/Main.