Die Stadt Frankfurt am Main und das Land Hessen werden keine Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt einlegen, mit welchem das Konzert von Roger Waters am 28. Mai in der Frankfurter Festhalle erlaubt wurde.
Man akzeptiere damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts, teilte die Stadt in einer Pressemitteilung am Montag mit. Eine Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel habe nur wenig Chancen auf Erfolg.
In der Sache sehen Stadt und Land den geplanten Auftritt von Roger Waters in der Festhalle allerdings nach wie vor als »schwere Belastung« an. Angesichts der Historie der Festhalle und der damit zusammenhängenden Verantwortung der Gesellschafter sei es richtig, sich nicht einfach mit dem geplanten Auftritt abzufinden.
Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen unterstützen daher den Aufruf der Jüdischen Gemeinde Frankfurt. Diese ruft zu einer Kundgebung unter dem Motto »Frankfurt vereint gegen Antisemitismus« am 28. Mai ab 16 Uhr vor der Festhalle auf. Man schließe sich dem breiten Bündnis an und werde auch die Aufklärungsarbeit zur historischen Rolle der Festhalle und zu Antisemitismus generell weiter verstärken. In dem Gebäude wurden im November 1938 Tausende Juden aus der Rhein-Main-Region festgehalten und misshandelt. Anschließend wurden viele von ihnen in die Konzentrationslager der Nationalsozialisten deportiert.
Als Gesellschafter der Messegesellschaft wolle man die Möglichkeiten prüfen, die Richtlinien zur Vergabe der Festhalle als Veranstaltungsort zu überarbeiten, erklärte die Stadt Frankfurt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts gebe hierzu »hilfreiche Hinweise«. mth