Die Ruhr-Universität Bochum will zukünftig Alternativen zu Prüfungen am Schabbat und anderen jüdischen Feiertagen anbieten. Für Prüfungstermine, die zur »Befolgung religiöser Gebote in direktem Widerspruch stehen«, sei grundsätzlich ein Ersatztermin zu ermöglichen, heißt es in dem am vergangenen Donnerstag gefassten Beschluss des Senats.
Darin wird betont, dass die Religionsfreiheit aller Universitätsangehörigen gewährleistet werde. Die Universität bekenne sich nachdrücklich zu einer Kultur des Miteinanders im Hinblick auf die grundgesetzlich verbriefte ungestörte Religionsausübung sowie »unserer besonderen historischen Verantwortung dem Judentum und anderen verfolgten Religionsgemeinschaften gegenüber«.
RÜCKSICHT Isolde Karle, Direktorin des Instituts für Religion und Gesellschaft an der Ruhr-Universität Bochum sagte unserer Zeitung, dass damit auf das an Feiertagen geltende Schreibverbot observanter Juden Rücksicht genommen wird. »Ich freue mich, dass wir diesen Beschluss, der bewusst religionsneutral formuliert ist, einstimmig fassen konnten«, so Karle.
»Eine Kultur des Respekts ist zumindest da gefordert, wo das Leben der eigenen religiösen Vorstellungen und Traditionen zu Konflikten und Diskriminierungen führt.«
Grünen-Politiker Volker Beck
Insofern gelte der Beschluss auch für muslimische Studierende und Angehörige anderer Religionen, die einen Gewissenskonflikt bei Prüfungen an Feiertagen überzeugend darlegen können.
Der ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck, Lehrbeauftragter am Centrum für Religionswissenschaftliche Studien der Ruhr-Universität Bochum, erklärt dazu: »Eine Kultur des Respekts ist zumindest da gefordert, wo das Leben der eigenen religiösen Vorstellungen und Traditionen zu Konflikten und Diskriminierungen führt.« Er freue sich, dass die Ruhr-Universität Bochum hier vorangehe, und hofft, dass andere Universitäten diesem Beispiel folgen.
SCHUTZ Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte kürzlich zu mehr Engagement in dieser Frage aufgefordert. In Beantwortung einer Kleinen Anfrage zum Benachteiligungsschutz für jüdische Studierende hatte die Bundesregierung bekräftigt, dass das Einhalten der Arbeitsruhe an jüdischen Feiertagen grundsätzlich in den Schutzbereich des Grundgesetzes falle.
Bündnis 90/Die Grünen formulierten daraufhin nochmals den Wunsch nach einem engagierten Vorgehen beim Schutz dieses Grundrechts und forderten die Bundesregierung auf, sich für eine Vereinheitlichung der Regelung in den verschiedenen Ländern stark zu machen. ja