Anat Hoffman steht einer israelischen Organisation vor, die für das Recht der Frauen eintritt, an der Kotel in Jerusalem beten zu dürfen. Vergangene Woche wurde sie verhaftet, weil sie und weitere 200 Frauen trotz Aufforderungen der Polizei nicht mit dem öffentlichen Gebet aufhören wollten. In Handschellen wurde Hoffman abgeführt, lange Strecken am Boden geschleift. Nach eigenen Aussagen musste sie sich bei der Polizei zeitweise splitternackt ausziehen und verbrachte die Nacht auf dem Boden einer Zelle. Ihr Tallit war der einzige Schutz gegen die Kälte. Frei kam sie erst, als sie für die Dauer von 30 Tagen auf den Besuch der Kotel verzichtete.
Frauenrechte Wer jetzt auf die Ultraorthodoxen schimpft, hat sich die Falschen ausgesucht. Die Einstellung der Orthodoxie zur Rolle der Frauen im Judentum gehört zum breiten Spektrum jüdischer religiöser Einstellungen zu Frauenrechten. Sie werden von den meisten Juden respektiert und toleriert, unter anderem deswegen, weil wir alle wissen, dass Judentum auch anders sein kann und darf.
Die Frage ist vielmehr, wie man die verschiedenen Segmente des gesamten Judentums nicht gegeneinander ausspielt. Ausgerechnet am heiligsten aller jüdischer Orte gelingt dieser Ausgleich leider nicht. Die richtigen Adressaten der Empörung sind insofern der israelische Staat und sein Oberstes Gericht. Die stellten sich 2003 gegen die jüdischen Beterinnen. Es ist der israelische Staat, der nicht nur eine betende Frau von der Kotel abführen lässt, sondern auch offensichtlich Erniedrigungen gegen sie toleriert. Hier stockt der innerjüdische Ausgleich gewaltig.
Wer jetzt Zurückhaltung der Diasporajuden mit Verweis auf Israels Selbstbestimmung anmahnt, irrt. Wenn sich die ganze Welt den russischen Staat für die Strafverfolgung der feministischen Punkband Pussy Riot vorknöpft, dann müssen sich auch ausländische Juden im Fall Anat Hoffman ihre Kritik nicht verbieten lassen.
Gerade, wenn wir genau hinschauen, sehen wir die Unterschiede: Hoffman hat sich keine Punk-Eskapaden geleistet, sondern lediglich gebetet. Auch wurde sie nicht für zwei Jahre nach Sibirien geschickt. Doch die Frage, ob man sich in einem modernen, demokratischen und jüdischen Staat Polizeimisshandlungen gefallen lassen muss, ist mehr als berechtigt.
Der Autor ist Anwalt und Publizist in Berlin.