»Der Generalprokurator hat nach Prüfung Ihres Vorbringens keinen Anlass für ein Vorgehen gemäß den §§23 Abs. 1, 392, 363a StPO gefunden.« So steht es im Brief des österreichischen Generalprokurators, einer Art Generalstaatsanwalt, Werner Pleischl, an den Londoner Verteidiger von Stephan Templ, Robert Amsterdam. Abgeschickt wurde der für Nichtjuristen kaum verständliche Satz am 30. Dezember 2014. Er bedeutet nichts anderes, als dass der Journalist und Restitutionsexperte Stephan Templ nun vermutlich doch eine Gefängnisstrafe von einem Jahr Haft, plus zwei Jahren auf Bewährung, absitzen muss.
grundstück Dabei hatte noch im November 2014 eine andere österreichische Institution, nämlich der Finanzprokurator, schriftlich festgestellt, dass Templ die Republik nicht geschädigt hatte, als er im Restitutionsfall eines Wiener Grundstücks nur den Namen seiner Mutter, nicht aber den seiner Tante als mögliche Begünstigte angegeben hatte. Auch Briefe von österreichischen Botschaftsvertretern in Berlin und Den Haag bestätigten die Einschätzung, dass sich Templ damit nicht strafbar gemacht hatte.
Damit schien der Weg frei, ein mehr als seltsames Gerichtsurteil korrigieren zu können. Ein Urteil, das in vielen Ländern Kopfschütteln, Sorge und heftige Proteste hervorgerufen hat: Templ, Nachkomme jüdischer Schoa-Opfer und scharfer Kritiker der Restitutionspraxis, wird von der Justiz als eine Art Nutznießer der NS-Zeit hingestellt und bestraft.
restitution Stephan Templ verweist auf seinen Anwalt, Robert Amsterdam. Dieser schreibt nun an Generalprokurator Pleischl in einem Brief, der der Jüdischen Allgemeinen vorliegt: »Der Restitutionsprozess wurde in Gang gesetzt, um das Unrecht zu korrigieren, das der jüdischen Bevölkerung in Österreich von den Nazis zugefügt worden war. Stephan Templ hat nichts anderes getan, als dieses Recht für sich in Anspruch zu nehmen.«
Ob solche Argumente die Republik Österreich doch noch in irgendeiner Form zum Einlenken bringen, muss nach der jahrelangen Vorgeschichte bezweifelt werden. Immerhin ist nun der Justizminister des Landes, Wolfgang Brandstetter, am Zug: Der parteilose Politiker muss nämlich bald im Parlament eine Anfrage der Grünen beantworten. Sie wollen von Brandstetter wissen, ob die Staatsregierung beabsichtigt, den Fall Templ nochmals neu aufzurollen.