Das Foto datiert wahrscheinlich auf das Jahr 2011. Es zeigt den Mitte 30-jährigen Maximilian Krah auf einer israelischen Militärbasis. Zusammen mit zwei weiteren Männern steht er auf einem dunkelgrünen Panzer der Merkava-Serie. Neun Jahre später veröffentlicht Krah, mittlerweile ein bekannter AfD-Politiker, das Foto auf seinem Twitter-Account, heute X. Sein damaliger Besuch in Israel habe ihm »einen Shitstorm echter Neonazis« und die Diffamierung als »Mossad-Spion« eingebracht, schreibt er.
Mit seinem Post wollte Krah niemand Geringeren als Yair Netanjahu, den Sohn des israelischen Premierministers, beeindrucken. Der öffentliche Twitter-Austausch zwischen dem völkischen Deutschen und dem Israeli, der für seine Nähe zur europäischen Rechten bekannt ist, war kurz und blieb wohl ohne reale Folgen.

Doch er gibt einen Einblick in das Selbstverständnis eines Politikers, dessen Verhältnis zum jüdischen Staat widersprüchlich ist: Einerseits fiel Krah wiederholt mit relativierenden Aussagen über den Nationalsozialismus auf, die auch in Israel scharf kritisiert wurden. Andererseits hegt er Sympathien, teilweise auch Bewunderung, für das Land und bemüht sich um einen besseren Draht in dessen rechtes Lager.
Womöglich hat der aus Sachsen stammende Jurist daher auch seine Mitgliedschaft in der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) nie infrage gestellt. Die versteht sich schließlich als eine Organisation, »in der sich Freunde Israels in überparteilicher Zusammenarbeit zusammenfinden«.
Doch der seit 1966 bestehende Verein will Krah nun loswerden.
Unvereinbarkeit mit extremistischen Organisationen
Die DIG hat auf ihrer Hauptversammlung im Juni vergangenen Jahres die Unvereinbarkeit mit extremistischen Organisationen beschlossen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder das Existenzrecht Israels infrage stellen. Als Beispiele werden etwa die Muslimbrüder, die linksterroristische PFLP, die Neonazipartei »Der III. Weg« und die AfD genannt. Die ist auf Bundesebene laut Verfassungsschutz ein Verdachtsfall, Krahs sächsischer Landesverband gar gesichert rechtsextrem.
Seit Ende März ist der Beschluss rechtskräftig. Wer Mitglied in der AfD ist, kann nun nicht mehr gleichzeitig Mitglied in der DIG werden. Der Erste, für den dieser Beschluss wohl Konsequenzen haben wird, ist Maximilian Krah.
»Krahs NS-Verharmlosungen machen ihn untragbar für die DIG.«
dig-präsident volker beck
DIG-Präsident Volker Beck bestätigte der Jüdischen Allgemeinen, dass im Präsidium des Vereins beschlossen wurde, einen Antrag auf Ausschluss Krahs zu stellen. Über diesen entscheide dann ein Schiedsgericht, das sich derzeit konstituiere, so Beck. Wann mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen ist, sei derzeit unklar. Der Fall Krah sei der erste, mit dem sich das neue Vereinsorgan befassen soll. »Seine NS-Verharmlosungen machen ihn untragbar für die DIG«, so Beck.
Krah hatte in einem Interview behauptet, nicht alle SS-Männer seien kriminell gewesen. Zudem sorgte er mit einem Tiktok-Video für eine Kontroverse, in dem er sagte: »Unsere Vorfahren waren keine Verbrecher.«
Wann genau Krah der DIG beitrat, ist nicht öffentlich bekannt. Die DIG kann darüber aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft erteilen. Aus dem Umfeld des Vereins heißt es aber, Krah sei noch als CDU-Mitglied beigetreten. Den Christdemokraten gehörte er 20 Jahre lang an, bevor er 2016 zur AfD wechselte, wo er heute als Vertreter des äußersten rechten Randes der Partei gilt.
Für die AfD saß Krah zunächst im Europaparlament. Wegen zahlreicher Skandale geriet er zeitweise in der eigenen Partei ins Abseits. Doch spätestens mit seinem Einzug in den Bundestag und der Aufnahme in die AfD-Fraktion im Februar dieses Jahres scheint er weitgehend rehabilitiert zu sein.
Beck: AfD-Mitglieder in der DIG sind »Altlasten«
Volker Beck glaubt, dass es nur eine Handvoll AfDler in der DIG gibt. Schon zuvor sei bei Mitgliedsanträgen sichergegangen worden, dass Neumitglieder auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. »Niemand hat die sehenden Auges bei uns reingelassen«, sagt der ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete. »Bei den wenigen Fällen handelt es sich um Altlasten.« Wie Maximilian Krah seien diese vor ihrer AfD-Zeit zur DIG gekommen.
Die AfD sprach sich nach dem 7. Oktober 2023 gegen deutschen Waffenlieferungen an Israel aus.
Für den DIG-Präsidenten sprechen neben der Einschätzung des Verfassungsschutzes weitere Gründe für eine Unvereinbarkeit mit der AfD. »Die AfD will die jüdische Religionspraxis einschränken und behindern.« Die zum Teil demonstrative Israelunterstützung von manchen AfDlern ändere für die DIG zudem nichts an der Einschätzung der Partei.
»Denn das war nur Camouflage«, sagt Beck. Das sei spätestens klargeworden, nachdem sich die AfD nach dem Hamas-Überfall auf Israel am 7. Oktober 2023 gegen deutsche Waffenlieferungen an den jüdischen Staat ausgesprochen hatte. Beck: »Da zeigte sie ihr wahres Gesicht als falscher Freund des jüdischen Staates. Wer Israel nicht mit Waffen bei der Selbstverteidigung hilft, kann sich alles Weitere sparen.«
Krah: »Keine besondere Verantwortung« gegenüber Israel
Gern hätte diese Zeitung erfahren, wie Krah selbst zu dem bevorstehenden Ausschlussverfahren gegen ihn steht und wie sich sein Blick auf Israel in den vergangenen Jahren womöglich verändert hat. Eine entsprechende Anfrage ließ der Politiker jedoch unbeantwortet.
Krah hat sich aber mehrfach öffentlich zu Israel sowie dem Krieg in Gaza geäußert. So hielt er Ende November 2023 einen Vortrag bei einer Veranstaltung des rechtsextremen Verlegers Götz Kubitschek in Schnellroda, in dem er wenige Wochen nach dem 7. Oktober betont, dass Deutschland »keine besondere Verantwortung« gegenüber dem jüdischen Staat habe. Es gelte stets, »deutsche Interessen über israelische Interessen« zu stellen.
Im Diskurs über den Gaza-Krieg mit seinen vielen toten Zivilisten sieht Krah jedoch die Chance, das angebliche Tabu über deutsche Opfer im Zweiten Weltkrieg aufzubrechen. In Anspielung auf alliierte Luftangriffe auf deutsche Städte sagt Krah: »Wenn also unsere Gegner meinen, Dresden war zulässig und deshalb ist Gaza zulässig, dann antworte ich: Dresden war unzulässig, und Gaza ist auch unzulässig.«
Und doch: Auch in diesem Vortrag bezeichnet sich Krah noch als einen »Freund von Israel«. Helfen wird ihm das aber wahrscheinlich nicht, wenn demnächst das Ausschlussverfahren der DIG gegen ihn beginnt.