Herr Dregger, die Fraktionen von CDU und SPD im Berliner Abgeordnetenhaus wollen, dass die Bundesregierung das rote Dreieck in die Hamas-Verbotsverfügung aufnimmt. Was ist an diesem Symbol so problematisch?
Mit dem Dreieck markieren Hamas-Sympathisanten Menschen, insbesondere Juden, als Angriffsziele. Ich kann mir kaum etwas Schändlicheres vorstellen. In unserem Land haben wir eine historische Verantwortung, der wir gerecht werden müssen. Wir müssen diese Umtriebe im Keim ersticken und den Anfängen wehren, soweit das überhaupt noch möglich ist. Ein Rechtsstaat muss alles tun, um so etwas zu unterbinden.
Inwiefern ist das rote Dreieck ein spezifisches Kennzeichen der Hamas?
Die Hamas hat das Dreieck als Feindmarkierung verwendet, und deren Sympathisanten hier in Deutschland und Berlin haben es dann aufgegriffen. Wir wollen es verbieten, wenn es im Kontext des Nahostkonflikts verwendet wird. Das rote Dreieck hat schließlich auch andere Bedeutungen, die damit gar nichts zu tun haben.
Wie kann verhindert werden, dass unter das Verbot auch eigentlich Harmloses fällt?
Das ist eine Aufgabe für die von der Bundesregierung zu erlassende Verbotsverordnung. Dort muss präzisiert werden, wann es sich um eine Verwendung des Dreiecks im antisemitischen Sinne handelt. Insbesondere wenn jüdische Einrichtungen oder Menschen markiert werden, ist das gegeben. Dann kann der Hinweis auf die allgemeine Bedeutung des roten Dreiecks keine Ausflucht sein.
Das Landgericht Mannheim hat unlängst festgestellt, dass das Bundesinnenministerium gar nicht verbindlich definieren kann, was ein Kennzeichen der Hamas ist. In diesem Fall ging es um die Parole »From the river to the sea«. Inwiefern tragen Sie diesem Umstand Rechnung?
Wir nehmen das zur Kenntnis und müssen uns darauf einstellen. Aber politisch kann überhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass wir derartige Umtriebe unterbinden müssen. Wir müssen bis an die Grenzen dessen gehen, was unsere Gerichte zulassen, und da dürfen wir eine gerichtliche Überprüfung nicht fürchten.
Die Abgeordneten fordern zusätzlich den Senat zu einer Untersagung des Dreiecks auf Demonstrationen auf. Dafür ist jedoch die Versammlungsbehörde zuständig. Haben Sie sich im Adressaten vertan?
Nein. Der Senat trägt die politische Verantwortung dafür, dass seine Behörden derartige Auflagen des Parlamentes erfüllen. Deswegen richtet sich das Parlament immer an den Senat, und die Versammlungsbehörde – in Berlin ist das die Polizei – hat das dann auszuführen. Die Untersagung des Dreiecks auf Kundgebungen haben wir bereits beschlossen. Der Beschluss ist wirksam und kann ab sofort angewendet werden. Dafür hat der Senat jetzt Sorge zu tragen.
Welchen Weg muss Ihr Antrag auf ein Verbot des Dreiecks jetzt nehmen?
Der Senat hat jetzt die Aufgabe, gegenüber der Bundesregierung einzufordern, dass unser Antrag geprüft wird. Das könnte über eine Bundesratsinitiative gehen. Ehrlich gesagt, dauert mir das aber viel zu lang. Ich würde mir wünschen, dass hier der kurze Dienstweg gegangen wird. Es bräuchte eine direkte Botschaft an die Bundesinnenministerin. Denn dieser Beschluss ist in unserem gemeinsamen Interesse – egal ob Landes- oder Bundesebene.
Mit dem innenpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sprach Joshua Schultheis.