Der Holocaust-Vorwurf von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas gegen Israel bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wird zunächst keine strafrechtlichen Konsequenzen haben.
Es werde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Montag mit. Zwar habe Abbas nach Auffassung der Behörde den Straftatbestand der Volksverhetzung verwirklicht, hieß es. Er genieße aber Immunität, so dass ein Prozesshindernis bestehe.
Mit dieser Einschätzung bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft nach eigenen Angaben eine Entscheidung der Berliner Staatsanwaltschaft im Ergebnis, kommt aber zu einer anderen strafrechtlichen Einordnung.
Abbas hatte im August 2022 auf Einladung der Bundesregierung Deutschland besucht. Bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Scholz im Kanzleramt hatte er Israel vielfachen »Holocaust« an den Palästinensern vorgeworfen und damit Empörung ausgelöst.
»Israel hat seit 1947 bis zum heutigen Tag 50 Massaker in 50 palästinensischen Orten begangen«, sagte Abbas und fügte hinzu: »50 Massaker, 50 Holocausts.« dpa