Das Landgericht Köln hat es abgelehnt, ein Verfahren gegen einen früheren SS-Mann zu eröffnen. Dem heute 89-jährigen Mann wird vorgeworfen, 1944 an einem Massaker im französischen Oradour-sur-Glane beteiligt gewesen zu sein.
642 Einwohner des Dorfes wurden am 10. Juni 1944 von Deutschen ermordet. Konkret wurde dem Mann von der Staatsanwaltschaft Dortmund gemeinschaftlich begangener Mord in 25 Fällen sowie Beihilfe zum Mord in mehreren Hundert Fällen vorgeworfen.
beweisnot Die Kammer, die sich nun weigert, Anklage zu erheben, teilt zwar mit, dass das Massaker in Oradour-sur-Glane eine »historische belegte Tatsache« ist, glaubt aber, es sei unwahrscheinlich, »dem Angeschuldigten nachweisen zu können, sich an diesen Morden beteiligt zu haben«.
Dabei hatte der Beschuldigte zugegeben, an den Ereignissen beteiligt gewesen zu sein. Er behauptete aber, selbst nicht geschossen zu haben.
Wie die »Bild«-Zeitung mitteilt, hatte die Staatsanwaltschaft als Beweismittel unter anderem eine »Kompanieliste« vorgelegt, die den Beschuldigten als Maschinengewehrschützen auflistet. Aber, so das Gericht, die Liste sei unvollständig und liege im Übrigen auch nicht im Original vor. ja