Justiz

Kein Urteil

Siert Bruins im Gerichtssaal in Hagen. Foto: dpa

Einer der wohl letzten NS-Kriegsverbrecherprozesse ist ohne Urteilsspruch zu Ende gegangen. Das Landgericht Hagen stellte am Mittwoch das Verfahren gegen den früheren SS-Mann Siert Bruins ein.

Richterin Heike Hartmann-Garschagen begründete die Einstellung mit dem großen zeitlichen Abstand zum Geschehen, das bei Würdigung der Beweise eine besondere Vorsicht erfordere. Dem heute 92-Jährigen war die Ermordung des niederländischen Widerstandskämpfers Aldert Klaas Dijkema zur Last gelegt worden. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten.

Noch im Dezember hatte die Staatsanwaltschaft Hagen in dem Verfahren wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt. Aufgrund der Beweisaufnahme sei davon auszugehen, dass sich der Angeklagte des Mordes an dem holländischen Widerstandskämpfer Dijkema schuldig gemacht habe, hatte die Staatsanwaltschaft erklärt.

Efraim Zuroff, Direktor des Simon Wiesenthal Center, ist vom eingestellten Verfahren »enttäuscht«. »Das war eher eine Geschichtsstunde als eine Bestrafung«, sagte Zuroff der Jüdischen Allgemeinen am Mittwoch. Das komme davon, wenn man zu lange auf diese Prozesse warten würde.

Heimtücke Der Angeklagte, damals Angehöriger des Sicherheitsdienstes der Nazis im niederländischen Delfzijl, habe zumindest die Erschießung mit ermöglicht und sich damit zum Mittäter eines Mordes gemacht. Zudem weise die Tat Merkmale der Heimtücke auf, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Frühere Ermittlungen gegen Bruins wegen Totschlags waren 1978 wegen Verjährung eingestellt worden. Bereits 1949 war Bruins von einem niederländischen Sondergerichtshof wegen drei Erschießungen zum Tode verurteilt worden. Später wurde das Urteil in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt.

Nachdem Bruins jahrzehntelang unbehelligt am südöstlichen Rand des Ruhrgebiets lebte, spürte ihn der Nazi-Jäger Simon Wiesenthal dort 1978 in der sauerländischen Kleinstadt Breckerfeld auf. Seinen Namen hatte er geändert. Das Oberlandesgericht Hamm lehnte seine Auslieferung an die Niederlande seinerzeit ab, weil er seit 1943 Deutscher sei – Grundlage für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft während der deutschen Besatzung der Niederlande war ein Erlass Adolf Hitlers.

Gefängnis Das Landgericht Hagen verurteilte Bruins jedoch 1980 wegen Beihilfe zum Mord an zwei jüdischen Brüdern im April 1945 – ebenfalls in Delfzijl – zu sieben Jahren Gefängnis, von denen er fünf verbüßte.

Das Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Aldert Klaas Dijkema wurde eingestellt, weil die Anklage lediglich auf Totschlag lautete, der jedoch bereits verjährt war. Nun wurde neu verhandelt, weil die Staatsanwaltschaft inzwischen von Mord ausging, der nicht verjährt. epd/ja

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