Der Prozess gegen den »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) geht in seine letzte Phase. Vier Jahre wurde verhandelt, wurden Zeugen gehört und Angeklagten beim Schweigen zugesehen. Juristen sagen, dass es ein Indizienprozess sei, dass jedem Angeklagten, auch Beate Zschäpe, einzeln die Verantwortung für die Mordtaten nachgewiesen werden müsse, und dass die, die letztlich geschossen haben, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, ja schon tot seien.
Ist die Öffentlichkeit auf den Urteilsspruch, den das Münchner Gericht sprechen wird, angewiesen, um zu einem sicheren Urteil zu gelangen? Nein. Wir wissen viel. Nur leider nicht genügend. Wir wissen, dass zehn Menschen umgebracht wurden, acht von ihnen aus der Türkei stammend.
rassismus Wir wissen, dass es offener Rassismus war, der die Täter antrieb und ihre Mitwisser sie unterstützen ließ. Wir wissen, dass es zumindest versteckter Rassismus war, der die Ermittlungsbehörden jahrelang von »Dönermorden« schwadronieren und die Angehörigen verdächtigen ließ. Das ist schon mehr, als man aushalten kann.
Was wir nicht wissen und was im Prozess gar keine Rolle spielte, ist die Bedeutung, die der offene Judenhass von Zschäpe & Co. bei den Taten spielte. Tatsächlich ist bislang ein möglicher Zusammenhang von NSU-Terror und dem Attentat auf jüdische Zuwanderer 2000 an einem Düsseldorfer S-Bahnhof, Anschläge auf einen jüdischen Friedhof 1998 in Berlin oder dem Mord an Abraham Grünbaum 2001 in Zürich nicht ermittelt.
Aber dass die NSU-Terroristen schon 1996 eine Puppe mit Davidstern an einer Jenaer Autobahnbrücke aufhängten, wissen wir. Und das bringt uns, leider, zu einem anderen, vielleicht nicht sicheren Wissen, aber doch einer Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit: Hätten die Behörden diese Straftaten als das verstanden, was sie waren – von Judenhass getriebene Morde und Mordaufrufe –, dann hätte man dem NSU früher auf die Spur kommen können. Menschenleben hätten gerettet werden können.